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Aktuell

Dieses Jahr hat die Bundesregierung einige Corona-Hilfen beschlossen, um der Wirtschaft in diesen schwierigen Zeiten unter die Arme zu greifen. Einige dieser Maßnahmen wurden jetzt verlängert.  

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Die vereinfachte Beantragung des Kurzarbeitergelds war eine der ersten Reaktionen der Bundesregierung auf die Corona-Pandemie. Zunächst war diese Maßnahme bis Ende 2020 begrenzt. Nun können Unternehmen bis Ende 2021 Kurzarbeitergeld beziehen. Mehr dazu sowie zu den anderen Corona-Hilfen lesen Sie in diesem Beitrag.

Kurzarbeitergeld jetzt bis Ende 2021

Das Kurzarbeitergeld ist schon seit einiger Zeit in vollem Gang. Einen Überblick zu allen wichtigen Infos rund um das Kurzarbeitergeld finden Sie hier: Alles über das Kurzarbeitergeld Eine Anleitung, wie Sie das Kurzarbeitergeld beantragen können, gibt es hier: Anleitung Kurzarbeitergeld beantragen Die Bundesregierung hat nun offiziell beschlossen, dass die Kurzarbeit verlängert wird. Sie soll auf bis zu 24 Monate erweitert werden. Die verlängerte Bezugsdauer gilt für Betriebe, die bis zum 31. Dezember 2020 Kurzarbeit eingeführt haben. Das Kurzarbeitergeld kann dann höchstens bis zum 31.12.2021 verlängert werden.   Außerdem wird das Kurzarbeitergeld auf 70 beziehungsweise 77 Prozent ab dem vierten Monat und auf 80 beziehungsweise 87 Prozent ab dem siebten Monat erhöht.

Beantragung der Überbrückungshilfen bis zum 30.September möglich

Die Überbrückungshilfen sollen kleinen und mittelständische Betrieben dabei helfen, Liquiditätsengpässe zu überwinden. Die Deadline, um die Hilfen zu beantragen, wurde verlängert: Bis zum 30. September ist das jetzt möglich. Ein Überblick zu allen wichtigen Infos rund um die Überbrückungshilfen, finden Sie hier: Alles über die Überbrückungshilfen Wie Sie den Antrag auf Überbrückungshilfen stellen, können Sie hier nachlesen: Wie die Antragstellung funktioniert  

Lockerungen im Insolvenzrecht

Auch die Lockerungen im Insolvenzrecht werden verlängert. Statt wie zunächst geplant bis Ende September wird die Regelung über die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für den Antragsgrund der „Überschuldung“ weiterhin bis Ende des Jahres ausgesetzt. Mehr zu der ausgesetzten Insolvenzantragspflicht lesen Sie hier.

Grundsicherung für Kleinunternehmer verlängert bis Ende 2021

Von der Krise besonders betroffene Kleinunternehmer erhalten erleichterten Zugang zur Grundsicherung. Dazu gelten beim Schonvermögen großzügigere Regelungen. Auch der wegen der Corona-Krise insgesamt erleichterte Zugang zur Grundsicherung soll bis Ende 2021 verlängert werden. Mehr Infos zur vereinfachten Grundsicherung lesen Sie hier.