Kleine und mittlere Unternehmen, die trotz der Corona-Pandemie weiterhin eine Berufsausbildung anbieten, werden durch das Programm gefördert und können sich bis zu 3000 Euro sichern. Wie genau Sie die Ausbildungsprämie beantragen, lesen Sie hier.
Ausbildungsprämien – ein kurzer Überblick
Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ umfasst verschiedene Prämien: Ausbildungsprämie Ausbildungsangebot wird auf dem selben Niveau fortgeführt Einmalig 2.000 Euro je Vertrag Ausbildungsprämie plus Ausbildungsangebot wird erhöht Einmalig 3.000 Euro je zusätzlichem Vertrag Übernahmeprämie Auszubildende werden (übergangsweise) übernommen Einmalig 3.000 Euro je Auszubildendem Zuschuss zur Ausbildungsvergütung für Auszubildende sowie deren Ausbilder wird keine Kurzarbeit angemeldet Förderung von 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung Genauere Infos dazu finden Sie in diesem Beitrag des Gastrotickers.
Ausbildungsprämien beantragen: So geht’s!
Je nachdem welche Prämie Sie beantragen, müssen Sie verschiedene Formulare abgeben. Zwei der Anträge sind aber bei allen Prämien gleich:
Bescheinigung der zuständigen Stelle
De-minimis-Erklärung des Antragstellers
Bescheinigung der zuständigen Stelle:
Zunächst müssen Sie eine Bescheinigung für die Anzahl der Auszubildenden beantragen. Das geschieht bei der zuständigen Stelle für den Ausbildungsberuf. So können Sie nachweisen, dass Sie das Ausbildungsniveau im Vergleich zum Durchschnitt der drei vergangenen Jahre gehalten oder – für die Ausbildungsprämie plus – sogar erhöht haben. Diese Bescheinigung stellt meist Ihre Industrie- und Handelskammer aus.
Um diese Bescheinigung zu beantragen, müssen Sie eines der Originalformulare der BA online ausfüllen. Speichern Sie das ausgefüllte Formular sicherheitshalber auch immer auf Ihrem PC. Danach senden Sie das BA-Formular an Ihre IHK oder andere zuständige Stelle.
Hier finden Sie:
das Formular für die Ausbildungsprämie und die Ausbildungsprämie plus
das Formular für die Übernahmeprämie
das Formular für den Zuschuss zur Ausbildungsvergütung
Alle Ausbildungsverträge der letzten drei Jahre, welche die Probezeit erfolgreich abgeschlossen haben, werden dabei gezählt. Hier werden auch diejenigen berücksichtigt, die nach der Probezeit abgebrochen wurden. Darauf basierend wird die durchschnittliche Anzahl an Azubis ermittelt.
Einige IHKs bieten die Möglichkeit das Formular direkt online zu übermitteln. Darunter beispielsweise die IHK München und Oberbayern: IHK München /Oberbayern: Formular online übermitteln
Wenn Sie die Bestätigung Ihrer IHK erhalten haben, senden Sie diese mit allen weiteren Formularen an Ihre zuständige Agentur für Arbeit.
De-minimis-Erklärung des Antragstellers:
Neben der Bescheinigung der zuständigen Stelle, müssen Sie außerdem egal welche Prämie Sie beantragen, eine De-minimis-Erklärung abgeben. Die De-minimis-Regel erlaubt die Unterstützung von Unternehmen mit öffentlichen Mitteln, sofern eine bestimmte Obergrenze nicht überschritten wird.
Die De-minimis-Erklärung des Antragstellers finden Sie hier.
Je nach Prämie unterscheiden sich dann die weiteren Formulare, die Sie benötigen voneinander. Alle Anträge des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ finden Sie hier.