Lange wurde darüber diskutiert, welche Corona-Einschränkungen im Herbst und Winter für das Gastgewerbe gelten werden – nun liegt ein Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vor. Geplant sind unter anderem eine Maskenpflicht und die Möglichkeit zu landesspezifischen verschärften Corona-Maßnahmen bei konkreter Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems. Lockdowns und Schließungen sind hingegen vollständig ausgeschlossen.
Übersicht über Gastgewerbe-Regelungen & Corona-Dashboard
Der DEHOGA-Bundesverband stellt unter diesem Link eine aktuelle Übersicht zu den Corona-Regelungen im Gastgewerbe, Verlinkungen zu relevanten Websites der Landesregierungen und die aktuellen Corona-Zahlen in den einzelnen Bundesländern zur Verfügung.
Das Robert-Koch-Institut informiert auf seinem RKI-Dashboard tagesaktuell über den Stand der Corona-Infektionen in den Ländern und Landkreisen sowie über die Risikogebiete.
Neue Corona-Regeln für die Gastronomie und Hotellerie ab Oktober 2022
In der Pressekonferenz am 24.08.2022 hat die Bundesregierung die neuen Corona-Maßnahmen vorgestellt, die vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 gelten sollen. Die geplanten Corona-Regeln gehen auf das Konzept von Bundesgesundheitsminister Lauterbach und Bundesjustizminister Buschmann von Anfang August zurück. Mit diesem soll die absehbare Corona-Welle im Herbst und Winter bewältigt werden und das Gesundheitssystem vor Überlastung geschützt werden.
Anders als in den vorhergehenden Jahren sind ganz zur Erleichterung der Gastronomen und Hoteliers Lockdowns und Schließungen diesmal völlig tabu. Bei dem Konzept handle es sich um moderate und maßvolle Corona-Maßnahmen, die zusätzlich von den einzelnen Ländern je nach aktueller Situationslage und Auslastung des Gesundheitssystems verschärft werden können. Folgende Corona-Regeln sind insbesondere für die Gastronomie und Hotellerie relevant:
- In Inneneinrichtungen wie Restaurants kann eine Maskenpflicht angeordnet werden, von der sich Gäste jedoch durch einen negativen Test befreien können. Weitere Ausnahmen von der Maskenpflicht können die Länder für frisch Genesene und für Personen anordnen, die vollständig geimpft sind und deren letzte Impfung weniger als drei Monate zurückliegt.
- Wenn ein Landesparlament für das gesamte Bundesland oder eine spezifische Region eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur sieht, können zudem weitere, schärfere Corona-Vorschriften erlassen werden: Darunter fallen beispielsweise eine ausgeweitete Maskenpflicht bei Veranstaltungen und im Freien, wenn Mindestabstände von 1,5 Metern nicht eingehalten werden können, Personenobergrenzen für Veranstaltungen oder verpflichtende Hygienekonzepte. In diesem Fall soll es auch keine Ausnahmen mehr für Getestete, Genesene und Geimpfte geben.
Verabschiedung der neuen Corona-Maßnahmen für September geplant
Mit dem neuen Gesetzesentwurf sollen ab Herbst 2022 vor allem ältere und vulnerable Gruppen bei den zu erwartenden steigenden Infektionszahlen weiter geschützt werden. Ob die vorgeschlagenen Maßnahmen jedoch vollständig durchgesetzt werden, liegt ganz in der Entscheidung der einzelnen Bundesländer. Der Entwurf für die neuen Corona-Regeln wird nun an den Bundestag übergeben und könnte dort am 8. September beschlossen werden. Danach muss noch am 16. September der Bundesrat den neuen Corona-Vorschriften zustimmen.
Im Gastroticker halten wir Sie selbstverständlich weiter auf dem Laufenden über die aktuelle Lage und die Corona-Vorschriften für das Gastgewerbe.