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Finanzhilfen in der Corona-Krise

Restaurants, Bars und Hotels sind geschlossen. Einnahmen fallen weg und Gastronomen und Hoteliers sind verzweifelt: Wie können sie ihre Geschäfte und ihre Mitarbeiter finanziell über die Corona-Krise hinwegretten? Der Bundestag hat am 25. März 2020 im Eilverfahren ein umfangreiches Hilfspaket beschlossen, dass Unternehmen schnellstmöglich absichern soll.

Inhalt

Der Corona-Rettungsschirm soll auch kleine Geschäfte, die aufgrund der fehlenden Einkünfte in Schieflage geraten, unter die Arme greifen. Neben der bundesweiten Soforthilfe haben auch die einzelnen Bundesländer Hilfspakete aufgesetzt. Wir informieren darüber, wie Gastronomen und Hoteliers schnell finanzielle Hilfe in ihren Bundesländern bekommen können.

Corona-Soforthilfe in den Bundesländern

Anders als Kredite müssen diese Zuschüsse nicht zurückgezahlt werden. Die ersten Bundesländer bieten bereits die Möglichkeit an, Anträge zu stellen. In Bayern, Bremen und Thüringen wurden sogar schon erste Auszahlungen getätigt. In allen anderen Bundesländern werden wohl ab kommender Woche (30. März 2020) die Antragsformulare zur Verfügung stehen. Wir halten Sie darüber auf dem Laufenden.

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg bietet die L-Bank Hilfe für Unternehmen an, die wirtschaftlich in Schwierigkeiten geraten sind. Seit dem 25. März können die Anträge online gestellt werden.  Voraussetzungen: Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern, die ihren Sitz in Baden-Württemberg haben, können Zuschüsse in Höhe von bis zu 30.000 Euro erhalten. Soforthilfe: Solo-Selbständige und Unternehmen mit bis zu 5 Mitarbeitern: 9.000 Euro für drei Monate Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern: 15.000 Euro für drei Monate Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern: 30.000 Euro für drei Monate

Bayern

Das Soforthilfeprogramm in Bayern wendet sich an Freiberufler und Betriebe, die durch die Corona-Krise in existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage geraten sind. In Bayern hat das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie Antragsformular und Informationen bereitgestellt. Voraussetzungen: Gewerbliche Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten und Angehörige der Freien Berufe können einen Antrag stellen. Soforthilfe: Die Höhe der Soforthilfe richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten. 1-5 Beschäftigte: 5.000 Euro bis zu 10 Beschäftigte: 7.500 Euro bis zu 50 Beschäftigte: 15.000 Euro bis zu 250 Beschäftigte: 30.000 Euro

Berlin

Unternehmen und Selbständige aus der Hauptstadt können bei der zuständigen Investitionsbank Berlin Zuschüsse beantragen, wenn sie unter den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie leiden. Der Antrag ist online verfügbar. Voraussetzungen: Antragsberechtigt sind Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten sowie Angehörige der freien Berufe. Für das Bundesprogramm können auch Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten Anträge stellen. Soforthilfe: für Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten: 5.000 Euro aus Landesmitteln sowie weitere bis zu 9.000 Euro aus Bundesmitteln für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten: bis zu 15.000 Euro aus Bundesmitteln

Brandenburg

Seit dem 25. März können auch in Brandenburg bereits Anträge bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg ILB eingereicht werden. Der Antrag kann online ausgefüllt und per E-Mail verschickt werden. Voraussetzungen: Solo-Selbständige, Angehörige der freien Berufe und gewerbliche Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern werden gefördert, wenn sie durch die Corona-Pandemie in finanzielle Nöte geraten sind. Soforthilfe: Die Höhe der Soforthilfe richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten. 1-5 Beschäftigte: bis zu 9.000 Euro bis zu 15 Beschäftigte: bis zu 15.000 Euro bis zu 50 Beschäftigte: bis zu 30.000 Euro bis zu 100 Beschäftigte: bis zu 60.000 Euro

Bremen

Bei der BAB - Förderbank für Bremen und Bremerhaven können (Kleinst)-Unternehmen, Freiberufler und Soloselbständige bereits Anträge auf Soforthilfe einreichen. Die BAB hat eine 40 Mitarbeiter starke Task Force eingerichtet, um die Flut der Anträge möglichst schnell zu bewältigen. Voraussetzungen: Unternehmen müssen weniger als zehn Beschäftigte und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz. Soforthilfe: Liquiditätszuschuss bis zu 5.000 Euro, in begründeten Einzelfällen und bei entsprechenden Maßnahmen bis zu max. 20.000 Euro.

Hamburg

Die Hamburgische Investitions- und Förderbank IFB Hamburg ist in der Hansestadt für die Genehmigung der Corona-Soforthilfe zuständig. Die Beantragung wird ab Montag, 30. März über ein Online-Formular möglich sein, das dann hier verlinkt wird. Voraussetzungen: Antragsberechtigt sind Solo-Selbständige und kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern. Soforthilfe: Die Höhe der Soforthilfe richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten. Solo-Selbständige: 9.000 Euro (Bund), 2.500 Euro (Land) Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten: 9.000 Euro (Bund), 5.000 Euro (Land) Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten: 15.000 Euro (Bund), 5.000 Euro (Land) Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten: 25.000 Euro (Land) Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten: 30.000 Euro (Land)

Hessen

Auch in Hessen hat das Land ein Hilfspaket geschnürt. Noch ist eine Antragstellung nicht möglich. Das Land stellt aber auf dieser Seite alle Informationen zusammen und wird hier auch das Antragsformular verlinken (voraussichtlich ab 30. März 2020). Voraussetzungen: Solo-Selbständige, Freiberufler und Kleinunternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern sind antragsberechtigt.   Soforthilfe: Die Höhe der Soforthilfe richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten. bis zu 5 Beschäftigte: 10.000 Euro für drei Monate bis zu 10 Beschäftigte: 20.000 Euro für drei Monate bis zu 50 Beschäftigte: 30.000 Euro für drei Monate

Mecklenburg-Vorpommern

Das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern hat ein Maßnahmenpaket für Unternehmen und Angehörige der freien Berufe aufgesetzt. Das Antragsformular für die Corona-Hilfe ist bereits online zu finden. Voraussetzungen: Solo-Selbständige, Angehörige der Freien Berufe und Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten können den Zuschuss beantragen. Soforthilfe: Die Höhe der Soforthilfe richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten. bis zu 5 Beschäftigten: 9.000 Euro bis zu 10 Beschäftigten: 15.000 Euro bis zu 24 Beschäftigten: 25.000 Euro bis zu 49 Beschäftigten: 40.000 Euro

Niedersachsen

Die NBank, Förderbank des Landes Niedersachsen, wickelt die Anträge auf Corona-Zuschüsse in Niedersachsen ab. Anträge und Informationen bietet die NBank auf ihrer Webseite an. Voraussetzungen: Kleine gewerbliche Unternehmen mit bis zu 49 Mitarbeitern und bis zu 10 Millionen Euro Jahresumsatz und Angehörige der freien Berufe werden unterstützt. Soforthilfe: Die Höhe der Soforthilfe richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten. bis zu 5 Beschäftigten: 3.000 Euro bis zu 10 Beschäftigten: 5.000 Euro bis zu 30 Beschäftigten: 10.000 Euro bis zu 49 Beschäftigten: 20.000 Euro Darüber hinaus können Liquiditätskredite für kleine und mittlere Unternehmen zwischen 5.000 Euro bis maximal 50.000 Euro beantragt werden.

Nordrhein-Westfalen

Auch in Nordrhein-Westfalen kann bereits über ein Online-Formular Corona-Soforthilfe beantragt werden. Das Formular ist auf der Website des Wirtschaftsministeriums zu finden. Voraussetzungen: In NRW können Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten eine Soforthilfe beantragen. Die Landesregierung hat sich dazu entschlossen, das Angebot des Bundes genauso an den Empfängerkreis weiterzureichen. Soforthilfe: Die Höhe der Soforthilfe richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten. bis zu 5 Beschäftigte: 9.000 Euro bis zu 10 Beschäftigte: 15.000 Euro bis zu 50 Beschäftigte: 25.000 Euro

Rheinland-Pfalz

Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz ist in Rheinland-Pfalz für die Corona-Soforthilfen zuständig. Die Antragsdetails sind noch nicht bekannt und befinden sich in der Finalisierung. Auf dieser Seite erfolgen in Kürze die Informationen.

Saarland

Im Saarland können bereits Corona-Sofortzuschüsse beantragt werden. Das Antragsformular kann hier heruntergeladen werden. Voraussetzungen: Antragsberechtigt sind Solo-Selbständige und Kleinunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten. Soforthilfe: Je nach Mitarbeiterzahl können zwischen 3.000 und 10.000 Euro Soforthilfe ausgezahlt werden.

Sachsen

Die Sächsische Aufbaubank SAB ist im Freistaat Sachsen für die Anträge zur Soforthilfe zuständig. Die Antragsunterlagen und Informationen zum Ablauf und dem Verfahren sind hier zu finden. Voraussetzungen: Gefördert werden Solo-Selbständige, Kleinstunternehmen und Freiberufler in Sachsen, deren Jahresumsatz die Summe von einer Million Euro nicht überschreitet.

Sachsen-Anhalt

Auch Sachsen-Anhalt hat ein Sofortprogramm aufgesetzt, um die Wirtschaft in Zeiten der Corona-Krise zu stabilisieren. Alle Informationen dazu stellt das Land hier zu Verfügung. Voraussetzungen: Einen Antrag stellen können Solo-Selbständige und Kleinunternehmer mit bis zu 50 Beschäftigten.   Soforthilfe: Die Höhe der Soforthilfe richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten. bis zu 5 Beschäftigte: bis zu 9.000 Euro bis zu 10 Beschäftigte: bis zu 15.000 Euro bis zu 25 Beschäftigte: bis zu 20.000 Euro bis zu 50 Beschäftigte: bis zu 25.000 Euro

Schleswig-Holstein

Die IB.SH – Förderbank für Schleswig-Holstein ist im nördlichsten Bundesland für die Abwicklung der Corona-Soforthilfe zuständig. Die Anträge können bereits online gestellt werden. Voraussetzungen: Solo-Selbständige, Angehörige der Freien Berufe und Kleinunternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern können eine Soforthilfe beantragen. Soforthilfe: Die Höhe der Soforthilfe richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten. bis zu 5 Beschäftigte: bis zu 9.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate bis zu 10 Beschäftigte: bis zu 15.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate

Thüringen

In Thüringen können Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen ebenfalls bereits Zuschüsse beantragen, wenn sie unverschuldet durch die Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Der Antrag ist online auf der Seite der Thüringer Aufbaubank zu finden. Voraussetzungen: Unterstützt werden Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten sowie Einzelunternehmen, Angehörige der freien Berufe und die Kreativwirtschaft. Soforthilfe: Die Höhe der Soforthilfe richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten. 1-5 Beschäftigte: 5.000 Euro 6 bis 10 Beschäftigte: 10.000 Euro 11 bis 25 Beschäftigte: 20.000 Euro 26 bis 50 Beschäftigte: 30.000 Euro

Weitere staatliche Hilfen für Gastronomen und Hoteliers

Darüber hinaus hat die Bundesregierung ein unbegrenztes Kreditprogramm gemeinsam mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aufgesetzt. Auch weitere staatliche Hilfen wie Kurzarbeit oder Steuerermäßigungen sind bereits genehmigt. Informationen hierzu finden Sie in unserem Beitrag über finanzielle Hilfen für Gastronomen und Hoteliers.