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Initiative für ein besseres Sicherheitsgefühl

Auf Basis eines neu entwickelten Standards des TÜV-Verbandes werden nun freiwillige aber unangekündigte Corona Kontrollen durchgeführt. Denn laut einer aktuellen Umfrage gibt jeder Zweite an, dass unabhängige Prüfungen das Vertrauen in die Hygiene von Gaststätten erhöhen. Die ersten Pilotaudits in Kooperation mit DEHOGA Nordrhein waren schon erfolgreich.

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Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen bleiben während der Corona-Pandemie weiterhin besonders wichtig – vor allem im Hotel- und Gaststättengewerbe. Deshalb starten TÜV Rheinland und DEHOGA Nordrhein ein breit angelegtes Qualitätsprogramm, das unangekündigte Corona Kontrollen umfasst, um sowohl Gästen als auch Mitarbeitern mehr Sicherheit zu geben.

Warum nun auch unangekündigte Kontrollen vom TÜV?

Unangekündigte Corona Kontrollen sollen dazu beitragen, dass sich sowohl Gäste als auch Mitarbeiter in Gastrobetrieben sicherer fühlen. Und auch die Bereitschaft von Gästen, die Innenräume von Gastronomie und Hotellerie aufzusuchen, soll gesteigert werden. Eine Umfrage zu dem Thema ergab, dass mit unabhängigen zusätzlichen Kontrollen über die Hälfte aller Befragten auf jeden Fall oder eher mehr Vertrauen in die Hygiene einer Gaststätte hätte. Deshalb haben der TÜV Rheinland und DEHOGA Nordrhein nun ein breit angelegtes Qualitätsprogramm gestartet für zusätzliche Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen im Hotel- und Gaststättengewerbe. Ziel ist es, bis Ende 2020 rund 500 Betriebe mit unangekündigten aber dennoch freiwilligen Audits zu überprüfen. Die freiwilligen Kontrollen sollen dazu beitragen, dass Unternehmen dokumentieren können, wie ernst sie die Sicherheit der Gäste und Beschäftigten nehmen. Denn die Zertifizierung durch TÜV Rheinland ersetzt die behördlichen Kontrollen nicht, sondern ergänzt diese.

Wie sieht ein Audit aus?

Die Audits der Fachleute von TÜV Rheinland werden auf Grundlage der „Grundsätze des Verbands der Technischen Überwachungs-Vereine (VdTÜV) für die Überprüfung von Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen im Gastgewerbe“ durchgeführt. Diese wurden über mehrere Monate speziell für die Branche neu entwickelt und im August 2020 veröffentlicht. Der Auditkatalog umfasst über 80 Einzelkriterien und -maßnahmen, die in den Betrieben überprüft werden. Die Aktualität der Maßnahmen ist ebenfalls regelmäßig auf dem Prüfstand, da weiter kontinuierlich an COVID-19 geforscht wird und es dazu jederzeit neue Entwicklungen und medizinische Erkenntnisse geben kann. Der Prüfkatalog zielt auf die sichere Gestaltung der Arbeitsumgebung der Beschäftigten ebenso wie auf den Schutz des Gastes, beispielweise durch technische und organisatorische Abläufe oder durch angepasste Arbeitsabläufe. Zu den Auditkriterien zählen auch alle gesetzlichen oder regulatorischen Anforderungen an Hygiene und Infektionsschutzmaßnahmen in den Betrieben. Wenn ein Betrieb die unangekündigte Kontrolle besteht, wird das Zertifikat „Hygiene- und Infektionsschutz Management im Gastgewerbe“ von TÜV Rheinland und DEHOGA Nordrhein ausgestellt. Betriebe, die ein gültiges Zertifikat erhalten haben, werden künftig in der offenen Online-Datenbank Certipedia von TÜV Rheinland gelistet. Während die Corona-Pandemie noch aktiv ist, finden derzeit einmal im halben Jahr Überwachungsaudits durch die Fachleute des internationalen Prüfdienstleisters statt. Wie Sie die wichtigen Themen Hygiene und Nachhaltigkeit unter einen Hut bringen, lesen Sie übrigens in diesem Beitrag des Gastrotickers.