Wenn Sie Ihre Lebensversicherung kündigen möchten, sollten Sie sich vorher gründlich informieren, ob eine Kündigung tatsächlich die beste Lösung ist. Fakt ist: bei einer Kündigung verliert der Versicherte immer Geld, denn nur der entsprechende Rückkaufswert wird ausgezahlt. Auch dann, wenn der Vertrag der Hinterbliebenenversorgung dient oder eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung eingeschlossen ist, sollten Sie Alternativen in Betracht ziehen.
Lebensversicherung kündigen: Nachteile
Wer denkt, durch die Kündigung seiner Lebensversicherung sein eingezahltes Geld zurückzubekommen, liegt daneben. Nach einer Kündigung gibt es nur den Rückkaufswert zurück. Dieser ist stark davon abhängig, wann die Police abgeschlossen wurde. Besonders die Versicherungen, die erst in den letzten fünf Jahren zustande kamen, sind ein Verlustgeschäft. Denn umso eher man wieder aus der Versicherung aussteigt, desto weniger wird zurückgezahlt. Das liegt daran, dass die Versicherer in den ersten fünf Jahren nach Abschluss eine Vertriebsprovision abziehen, die nicht angelegt wird.
Alternativen zur Kündigung
Statt die Versicherung zu kündigen, gibt es noch weitere Möglichkeiten mit einer finanziellen Notsituation umzugehen.
Pausieren der Beiträge, um Ausgaben zu reduzieren
Lebensversicherung beleihen
Versicherung verkaufen
Widerspruch und Rückabwicklung
Pausieren der Beiträge:
In der Regel können Sie die meist nicht unerheblichen Beiträge ihrer Lebensversicherung pausieren. Davor sollten Sie auf jeden Fall die vertraglichen Details für einen Wiedereinstieg kennen. Bei älteren Verträgen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, darf die Beitragspause beispielsweise nicht länger als zwei Jahre sein, denn nur so bleiben die Erträge auf weitere Einzahlungen steuerfrei.
Lebensversicherung beleihen:
Wenn Sie Ihre Lebensversicherung beleihen, dient die Versicherung als Sicherheit für einen Kredit. Dabei spricht man von einem Policendarlehen. Der Vorteil daran ist, dass der Versicherungsschutz für Todesfall und Berufsunfähigkeit erhalten bleibt und das ganze außerdem ohne Schufa-Eintrag möglich ist. Das Policendarlehen ist endfällig, das heißt über die Laufzeit zahlen Sie nur Zinsen zurück, während am Schluss die gesamte Kreditsumme auf einmal fällig ist. Wie viel Geld über ein Policendarlehen aufgenommen werden kann, hängt sowohl vom Rückkaufswert als auch von der Art der Versicherungspolice ab.
Lebensversicherung verkaufen:
Auch bei einem Verkauf des Vertrags zahlen Sie drauf. Denn Sie verzichten auf Überschüsse und den Schlussbonus, den der Versicherer zum Ende der Laufzeit gutschreibt, sowie auf die weitere garantierte Verzinsung des Sparguthabens.
Der Aufwand zwischen Verkauf und Kündigung unterscheidet sich kaum. Wenn sie Ihre Lebensversicherung an spezialisierte Ankäufer abgeben, profitieren Sie dabei allerdings um zwei bis vier Prozent gegenüber dem Rückkaufswert beim Versicherer, den Sie bei Kündigung erhalten.
Sie sollten sich allerdings darüber im Klaren sein, dass Policenankäufer nicht jede Lebensversicherung annehmen. Voraussetzungen dafür sind häufig:
Rückkaufswert ist 5.000 Euro, häufig auch 10.000 Euro.
Vertrag läuft noch einige Jahre
Vertrag beinhaltet noch gute Garantiezinsen
Der Hinterbliebenenschutz ist das entscheidende Argument für den Verkauf der Lebensversicherung. Bei einer Kapitallebensversicherung bleibt dieser teilweise erhalten. Stirbt die versicherte Person, erhalten die Erben des Policenkäufers eine Todesfallleistung in Form einer nachträglichen Kaufpreiserhöhung. Dabei handelt es sich um die Differenz der vom Versicherer gezahlten Todesfallleistung abzüglich aller bis dahin für den Policenkäufer angefallenen Kosten, wie zum Beispiel laufende Beiträge und den Kaufpreis für die Versicherung.
Widerspruch und Rückabwicklung der Lebensversicherung:
Möchten Sie erfolgreich Widerspruch einlegen, muss gecheckt werden, welche Formfehler sich im Versicherungsvertrag befinden. Der Gesetzgeber hat klare Vorgaben zu dessen Inhalt festgelegt. Versicherungsnehmer können häufig noch nach Jahren widerrufen beziehungsweise dem Versicherungsvertrag widersprechen. Häufig ist keine ordnungsgemäße Rücktritts-, Widerspruchs- oder Widerrufsbelehrung erfolgt oder es sind nicht alle erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt worden. Durch einen Widerspruch kann man in der Regel das Maximum der eingezahlten Beiträge zurückfordern.
Ob der Widerspruch eine Option für Sie ist, klären Sie am besten mit einem Anwalt ab.
Lebensversicherung auflösen: Darauf sollten Sie immer achten!
Egal welchen Weg Sie wählen – wenn Sie sich entscheiden, Ihre Lebensversicherung aufzulösen, sollten Sie auf jeden Fall darauf achten, was alles durch die Versicherung abgedeckt wurde. Häufig ist beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit eingeschlossen. Wenn Sie wissen, welche Leistungen wegfallen, können Sie entscheiden, ob es sinnvoll ist, statt der Lebensversicherung andere Policen abzuschließen.