Lesezeit: 5 min

Unterstützung in der Corona-Krise

Gastronomen und Hoteliers fehlen die Einnahmen. Das Coronavirus hat Restaurants, Bars und Hotels zur Schließung gezwungen. Der Bundestag hat daher im Eilverfahren ein umfangreiches Hilfspaket beschlossen, um Unternehmen schnellstmöglich abzusichern. Der Rettungsschirm soll auch kleinen Geschäften zugutekommen.

Inhalt

Neben der bundesweiten Soforthilfe haben auch die einzelnen Bundesländer Hilfspakete aufgesetzt. Wir informieren darüber, wie Gastronomen und Hoteliers schnell finanzielle Hilfe in ihren Bundesländern bekommen können.

Baden-Württemberg

Baden-Württemberg ging als eines der ersten Bundesländer mit einem eigenen Soforthilfe-Programm an den Start. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat ein Hilfsprogramm „Soforthilfe Corona“ aufgelegt. Hier geht es direkt zum Antragsformular Baden-Württemberg. Information zu weiteren Stabilisierungshilfen für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Baden-Württemberg

Bayern

Das Soforthilfeprogramm in Bayern wendet sich an Freiberufler und Betriebe, die durch das Coronavirus in existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage geraten sind. Unter „Soforthilfe Corona“ hat das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie Informationen bereitgestellt. Hier geht es direkt zum Antragsformular Bayern.

Berlin

Die Investitionsbank Berlin bietet Zuschüsse für Unternehmen und Selbständige aus der Hauptstadt, die unter den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie leiden. Alle Informationen sind auf dieser Seite zusammengestellt. Bis zum 6. April pausiert in Berlin allerdings die Antragstellung.

Brandenburg

Das Sofortprogramm des Landes Brandenburg soll Soloselbstständigen, Freiberuflern und kleinen Unternehmen, die durch die Coronakrise in Liquiditätsengpässe geraten sind, eine schnelle und angemessene finanzielle Hilfestellung leisten. Hier geht es direkt zum Antragsformular Brandenburg.

Bremen

Die BAB - Förderbank für Bremen und Bremerhaven bietet eine Soforthilfe im Rahmen des „Bundesprogramm Soforthilfe Corona Bremen“. Dort können (Kleinst)-Unternehmen, Freiberufler und Soloselbständige Anträge auf Soforthilfe einreichen. Hier geht es direkt zum Antragsformular Bremen.

Hamburg

In der Hansestadt ist die Hamburgische Investitions- und Förderbank IFB Hamburg für die Genehmigung der Corona-Soforthilfe zuständig. Sie setzt auf ein breites Spektrum an Programmen zur Unterstützung der Hamburger Unternehmen.

Hessen

Für Solo-Selbstständige, Freiberufler, Künstlerinnen und Künstler sowie Kleinst- und Kleinunternehmen stehen in Hessen mehr als zwei Milliarden Euro von Bund und Land zur Verfügung. Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie Verkehr und Wohnen hat alle Informationen zur Soforthilfe in einer Übersicht zusammengestellt. Hier geht es direkt zum Antragsformular Hessen.

Mecklenburg-Vorpommern

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt von der Coronakrise besonders geschädigten gewerblichen Unternehmen und Freiberuflern Zuschüsse zur Überbrückung des Liquiditätsengpasses und hat eine Corona-Soforthilfe aufgesetzt. Hier geht es direkt zum Antragsformular Mecklenburg-Vorpommern.

Niedersachsen

Im Land Niedersachsen stellt die NBank die angekündigten zusätzlichen Mittel für kleine Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler bereit und hat alle Informationen in einer Meldung zusammengefasst. Hier geht es direkt zu den Antragsformularen Niedersachsen.

Nordrhein-Westfalen

Das Wirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalen liefert auf ihrer Website alle Angaben zur NRW-Soforthilfe 2020. Weitere Förderprogramme sind hier zu finden. Hier geht es direkt zum Antragsformular Nordrhein-Westfalen.

Rheinland-Pfalz

Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) vergibt Liquiditätshilfekredite zur Überbrückung vorübergehender Finanzierungschwierigkeiten bzw. Liquiditätsengpässe. Auf der Website sind alle Informationen zu finden. Hier geht es direkt zum Antragsformular Rheinland-Pfalz.

Saarland

Das Wirtschaftsministerium Saarland hat ein Sofortmaßnahmenpaket für die saarländische Wirtschaft erstellt. Anträge auf Soforthilfe sind ab sofort nur noch für das Bundesprogramm möglich. Hier geht es direkt zum Antragsformular Saarland.

Sachsen

Die Sächsische Aufbaubank SAB ist im Freistaat Sachsen für die Anträge zur Soforthilfe zuständig. Die Antragsunterlagen und Informationen zum Ablauf und dem Verfahren sind hier zu finden. Hier geht es direkt zum Antragsformular Sachsen.

Sachsen-Anhalt

Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hat sich auf ein Hilfspaket verständigt, das insbesondere Zuschüsse für Solo-Selbstständige und kleinere Unternehmen vorsieht. Mit seinem Programm "Sachsen-Anhalt ZUKUNFT" unterstützt das Wirtschaftsministerium bei der Überbrückung akuter Liquiditätsengpässe.

Schleswig-Holstein

Die IB.SH – Förderbank für Schleswig-Holstein unterstützt Unternehmen, die wirtschaftlich vom Coronavirus betroffen sind. Die Anträge für das Soforthilfeprogramm können ab jetzt gestellt werden. Hier geht es direkt zum Antragsformular Schleswig-Holstein.

Thüringen

In Thüringen können Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen ebenfalls Zuschüsse beantragen, wenn sie unverschuldet durch die Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Informationen sind online auf der Seite der Thüringer Aufbaubank zu finden. Hier geht es direkt zum Antragsformular Thüringen.

Weitere staatliche Hilfen

Weitere staatliche Hilfen für Gastronomen und Hoteliers bietet z.B. die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Informationen hierzu und zu weiteren Hilfsprogrammen finden Sie in unserem Beitrag über finanzielle Hilfen für Gastronomen und Hoteliers.