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Vorsicht Ansteckung!

Inhalt

Welche Vorsichtsmaßnahmen Gastro-Unternehmer ergreifen können, um Ansteckungsrisiken für Mitarbeiter und Gäste zu reduzieren, hat der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA) in einem Merkblatt zusammengefasst.

Personal- und Hände-Hygiene einhalten

Personal- und Händehygiene hat in Gastronomie und Hotellerie oberste Priorität – insbesondere in der Corona-Krise. Folgende Maßnahmen helfen dabei, die Infektion mit dem Virus sowie dessen Ausbreitung zu verhindern: Vor Dienstbeginn und nach erledigten Reinigungsarbeiten waschen Angestellte gründlich ihre Hände und desinfizieren sie. Das gilt auch nach dem Berühren verschmutzter Gegenstände sowie beim Wechsel der Tätigkeit. Alle halten die bekannte Hust- und Niesetikette ein. Der Unternehmer sollte Mitarbeitenden ausreichend Händedesinfektionsmittel zur Verfügung stellen. Auch Personaltoiletten sowie Waschbecken im Küchenbereich sollten entsprechend ausgestattet sein. Nach dem Umgang mit rohem Geflügel, Fleisch, Ei, Fisch und rohen pflanzlichen Lebensmitteln waschen Mitarbeiter gründlich ihre Hände und desinfizieren diese nach Bedarf. Das Personal wechselt rechtzeitig seine Schutzhandschuhe.

Hygienemaßnahmen für Gäste

Gastronomiebetriebe sollten Gästetoiletten mit ausreichend Seife und Desinfektionsmittel ausrüsten. Das Personal sollte sensibilisiert und instruiert sein, wie die Gäste-Räumlichkeiten zu reinigen sind. Neben den Toiletten und Waschbecken sollten insbesondere Türklinken regelmäßig desinfiziert werden. Wenn Fremdfirmen die Reinigungsarbeiten erledigen, sollte der Gastronom vertraglich und durch Stichproben sicherstellen, dass das Fremdpersonal die korrekten Anweisungen zur Hygiene einhält. Die DEHOGA verweist hierzu außerdem auf weiterführende Informationen des Robert-Koch-Instituts.

Hygienemaßnahmen bei rohem Fleisch

Bei der Zubereitung von rohem Fleisch oder Fleischprodukten muss über das Coronavirus hinaus auch auf weitere Krankheitserreger geachtet werden. Dafür gelten nach dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) folgende Hygienemaßnahmen: Rohe Fleischprodukte und andere Lebensmittel sollten getrennt gelagert und zubereitet werden, insbesondere wenn diese nicht noch einmal erhitzt werden. Gerätschaften und Oberflächen, die mit rohen Fleischprodukten in Berührung gekommen sind, sollten gründlich mit warmem Wasser und Spülmittelzusatz gereinigt werden. Verpackungsmaterialien, Auftauwasser u.ä. sollten immer sofort entsorgt werden. Nach dem Umgang mit rohem Fleisch sollten die Hände mit warmem Wasser und Seife gründlich gewaschen werden. Mit rohen Fleischprodukten zubereitete Gerichte sollten gründlich durchgaren: mindestens 2 Minuten bei einer Kerntemperatur von 70 °C.

Umgang mit erkrankten Gästen mit Verdacht auf Coronavirus

In Hotels, die nach wie vor geöffnet sind, kann es vorkommen, dass sich Gäste mit Corona-Symptomen an der Rezeption melden. Folgendermaßen sollte das Hotelpersonal in einem solchen Fall vorgehen: Erkrankte Gäste sollten sofort räumlich separiert und ihr Kontakt zu anderen Personen möglichst verhindert werden. Es sollten unverzüglich die örtlichen Gesundheitsbehörden bzw. ein Arzt oder ein Krankenhaus kontaktiert werden, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Das Gesundheitsamt sollte informiert werden. Es führt dann eine Befragung durch, um das individuelle Risiko zu erheben und Maßnahmen festzulegen.

Umgang mit Mitarbeitern, bei denen der Verdacht auf eine Infektion besteht

Der Mitarbeiter mit Verdacht auf eine Corona-Infektion sollte unverzüglich seinen Hausarzt kontaktieren. Dieser kann nach einer Befragung weitere Maßnahmen erlassen. Sollte ein Mitarbeiter Kontakt zu einer infizierten Person gehabt haben oder aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sein, sollte er seinen Arbeitgeber möglichst telefonisch darüber informieren. Er sollte generell den Kontakt zu anderen Personen vermeiden und sich in Quarantäne begeben. Sollte der Mitarbeiter bereits wieder Kontakt zu Kollegen gehabt haben, verweist die DEHOGA zudem darauf, dass es in einem solchen Fall sinnvoll sei, sich umgehend mit dem zuständigen Gesundheitsamt in Verbindung zu setzen. Eine Übersicht der zuständigen Gesundheitsämter kann auf der Seite des Robert-Koch-Instituts abgerufen werden.

Besteht die Gefahr einer Infektion über importierte Lebensmittel oder Gegenstände?

Eine Infektion über importierte Waren ist sehr unwahrscheinlich. Dies würde voraussetzen, dass im Vorfeld eine Kontamination stattgefunden hat, die nach dem langen Transportweg noch aktiv sein müsste. Es ist unbekannt, ob die Viren in getrocknetem oder flüssigem Material länger infektionsfähig bleiben. Dem Robert-Koch-Institut sind bisher keine Infektionen durch diesen Übertragungsweg bekannt. Die Übertragung der Coronaviren auf den Menschen erfolgt über die Luft als Tröpfcheninfektionen, also durch Kontakt mit einem virustragenden Tier oder infizierten Personen. Deshalb ist es nach aktuellem Wissensstand unwahrscheinlich, dass eine Ansteckungsgefahr über Lebensmittel oder Bedarfsgegenstände für den Menschen besteht.