Lesezeit: 3 min

Arbeitsgesetz bei Hitze

Die Temperaturen in Deutschland steigen auf ein Rekordhoch und machen auch der Gastronomie zu schaffen. Um Ihren Mitarbeitern im Service und in der Küche den Umgang mit der Hitze zu erleichtern, sollten Sie wirksame Maßnahmen ergreifen. Bei Missachtung können sogar Strafen drohen.

von Julia Vießmann
Inhalt

Bei hochsommerlichen Temperaturen erfreuen sich Restaurants und Biergärten besonderer Beliebtheit bei den Gästen. Doch Sonne und Hitze können die Arbeit in der Gastronomie deutlich erschweren und zu schneller Erschöpfung und Dehydrierung Ihrer Mitarbeiter führen. Deshalb gibt es – neben sinnvollen freiwilligen Maßnahmen – Regelungen des Arbeitsgesetzes, die den Umgang mit hohen Temperaturen erleichtern sollen. Eine häufige Frage dreht sich um den Begriff „hitzefrei“.

Sind Gastronomen laut Arbeitsgesetz verpflichtet, hitzefrei zu geben?

Nein, gemäß Anhang 3.5 Abs. 1 zu § 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) empfiehlt der Arbeitsschutz lediglich die Sicherstellung einer „gesundheitlich zuträglichen Raumtemperatur“. Als empfohlener Richtwert werden hierbei 26 °C angegeben. Wird dieser Wert überschritten, sollte der Arbeitgeber für Sonnenschutz draußen und eine bessere Lüftung in den Innenräumen sorgen, beispielsweise in Form von Sonnenschutzrollos, Ventilatoren oder Klimaanlagen.

Steigt die Temperatur auf mehr als 30 °C, so sind Gastronomen dazu verpflichtet, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, wie z. B. die Arbeitszeiten anzupassen, weitere Pausen zu ermöglichen oder kalte Getränke bereitzustellen. Räume mit Innentemperaturen von über 35 °C eignen sich nicht mehr als Arbeitsräume, jedoch gibt es hier ebenso keine gesetzliche Regelung für hitzefrei. In solchen Fällen müssen Vorgesetzte jedoch geeignete Maßnahmen ergreifen, etwa indem sie die Tätigkeiten in andere Räume verlegen.

Sonderregelungen bei bestimmten Temperaturen gibt es für schwangere, chronisch kranke oder schwerbehinderte Arbeitnehmer. Bei Vorlage von entsprechenden Attesten müssen diese Mitarbeiter von bestimmten Aufgaben freigestellt werden.

Was kann man tun, um Mitarbeiter der Außengastronomie vor zu hoher Sonneneinstrahlung zu schützen?

Für den Schutz von Gastronomie-Mitarbeitern im Freien gibt es einige leicht umsetzbare Strategien, welche die Arbeit bei stechender Sonne erleichtern.

Zunächst einmal sollten feste Standorte im Außenbereich, wie Bars oder stationäre Kassen, überdacht werden. Sonnenschirme, Markisen und eine geschickte Platzierung sorgen für Schatten und ermöglichen Ihren Mitarbeitern kurzes Durchschnaufen währen der Arbeitszeiten. Mittags, wenn die UV-Strahlung am stärksten ist, hilft eine gerechte Aufteilung Ihres Teams in Schichten, damit einzelne Servicekräfte nicht überlastet werden.

Wie bei Arbeitstätigkeiten in Innenräumen sollten kostenfreie kühle Getränke bereitgestellt werden, um eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr sicherzustellen. Sonnencreme und Kopfbedeckungen sind weitere wirksame Methoden, um besseren Schutz vor der hohen Sonneneinstrahlung zu gewährleisten. Vergessen Sie nicht, Ihre Arbeitnehmer regelmäßig auf die Einhaltung der Maßnahmen und Empfehlungen hinzuweisen.

Sollten Gastronomen im Hochsommer die Vorschriften zur Kleiderordnung lockern?

Die Berufskleidung im Gastgewerbe ist sehr vielfältig; deswegen muss hier in Bezug auf Lockerungen individuell abhängig vom Arbeitsplatz entschieden werden. Während in der Küche auch bei Hitze die gleichen Hygiene- und Sicherheitsvorschriften erfüllt werden müssen, kann im Service von langärmeligen Hemden und Blusen auf kurzärmelige Varianten umgestellt werden. An der Rezeption von Hotels ist ein Anzug oft auch im Sommer Pflicht und gehört fest zum Erscheinungsbild. In Biergärten hingegen ist es kein Problem, wenn Shorts unter der Schürze hervorschauen.

Insgesamt sollte auf Berufsbekleidung aus leichter, luftdurchlässiger Baumwollfaser, möglicherweise mit UV-Schutz, sowie auf verkürzte Vorbinder zurückgegriffen werden. Legen Sie am besten schriftlich die Bekleidungsvorschriften in Ihrem Restaurant fest, um Ihre Mitarbeiter im Voraus über die Regelungen zu informieren.

Welche Konsequenzen gibt es für Gastronomen, die sich nicht an den Arbeitsschutz halten?

Der Anhang 3.5 Abs. 1 zu § 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist zwar an sich kein Gesetz, jedoch sollten Gastronomen sich dennoch an die Empfehlungen zum Arbeitsschutz halten. Denn wenn nachgewiesen werden kann, dass bei Hitze keine lindernden oder vorbeugenden Maßnahmen getroffen wurden und dadurch die Gesundheit der Arbeitnehmer bewusst gefährdet wurde, so können nach § 26 ArbSchG Geldstrafen oder sogar bis zu ein Jahr Freiheitsentzug verhängt werden. Handelt es sich bei dem Vorwurf nur um eine Ordnungswidrigkeit, so kann dennoch ein Bußgeld von bis zu 500 € fällig werden.

Sorgen Sie also bei Hitze für Abkühlung und stellen Sie sicher, dass Ihr gesamtes Team durch entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen im Sommer vor zu hohen Temperaturen geschützt wird.

Andere lesen auch