Um die Folgen von Covid-19 auf Auszubildende zu entschärfen, hat die Bundesregierung Hilfen in Millionenhöhe beschlossen. Für die Jahre 2020 und 2021 stellt das Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" Prämien für kleine und mittlere Unternehmen. Gefördert werden Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten, die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen anbieten.
Welche Prämien zum Bundesprogramm für Ausbildungspläte gibt es?
Die Bundesregierung hat sich auf verschiedene Prämien geeinigt.
Ausbildungsprämie (Ausbildungsangebot fortführen):
Ausbildende kleine und mittelständische Unternehmen, die ihr Ausbildungsniveau aufrechterhalten, werden mit einer Ausbildungsprämie gefördert. Im Vergleich zu den drei Vorjahren muss dazu dieselbe Anzahl an Ausbildungen abgeschlossen werden. Für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag erhält das Unternehmen einmalig 2.000 Euro – nach Abschluss der Probezeit.
Ausbildungsprämie plus (Ausbildungsangebot erhöhen):
Unternehmen, die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren sogar erhöhen, erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 zusätzlich abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 3.000 Euro. Auch hier muss allerdings erst die Probezeit abgeschlossen werden.
Übernahmeprämie:
Kleine und mittlere Unternehmen, die Auszubildende bis zum Abschluss ihrer Ausbildung übernehmen, erhalten je Auszubildendem eine Prämie von 3.000 Euro. Der Auszubildende muss aus einem coronabedingt insolventen Unternehmen stammen.
Gefördert werden auch Betriebe, die Auszubildende übernehmen, deren Unternehmen die Ausbildung pandemiebedingt übergangsweise nicht fortsetzen können.
Hier läuft die Befristung bis zum 30. Juni 2021.
Zuschuss zur Ausbildungsvergütung:
Ausbildungsbetriebe, die ihre Aktivitäten trotz Krise fortsetzen und für Auszubildende sowie deren Ausbilder keine Kurzarbeit anmelden, werden besonders unterstützt. Geplant ist eine Förderung von 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung. Sie wird jeden Monat gezahlt, in dem der Betrieb einen Arbeitsausfall von mindestens 50 Prozent hat.
Diese Unterstützung ist befristet bis zum 31. Dezember 2020.
Voraussetzungen, um die Ausbildungsprämie zu beantragen
Nicht jeder kann die Ausbildungsprämie beantragen. Die Voraussetzungen für alle Förderungen sind: Nur kleine und mittelständische Unternehmen – also bis zu 249 Beschäftigten (Stichtag 29. Februar 2020) – können Anträge stellen. Das Unternehmen muss eine Ausbildung anbieten in: einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Ausbildungsberufen nach dem Pflegeberufe-, Krankenpflege- und / oder Altenpflegegesetz den praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen, die bundes- und landesrechtlich geregelt sind Es darf nur eine Prämie pro Ausbildungsvertrag beantragt werden. Die Ausbildungsprämie kann nicht mit Förderungen auf anderen rechtlichen Grundlagen kombiniert werden. Sie können die Förderung bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit beantragen. Zusätzlich zum Antrag benötigen Sie eine Bescheinigung der zuständigen Stelle für den Ausbildungsberuf. Meist sind das die Kammern wie etwa die Industrie- und Handelskammern oder die Handwerkskammern. Bei anderen förderfähigen Berufen müssen Sie den Ausbildungsvertrag vorlegen. Außerdem müssen Sie eine De-minimis-Erklärung abgeben. Je nachdem welchen Antrag Sie stellen, müssen dann noch weitere Bedingungen erfüllt sein. Beispielsweise müssen Sie nachweisen, dass Sie durch die Corona-Krise von Kurzarbeit oder Umsatzeinbußen betroffen sind. Weitere Informationen zu den verschiedenen Förderungen und die jeweiligen Anträge finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.