Die schlechte Nachricht: Noch gibt es keine Lösung, die zwangsläufig dafür sorgt, dass Gastronomen von der Zahllast ihrer Miete oder Pacht für die Zeit der Corona-Pandemie befreit werden. Aber es gibt Bestrebungen sowohl von Seiten der Regierung als auch Zeichen der Solidarität seitens mancher Vermieter, die Hoffnung machen.
Besondere Solidarität gegenüber Mietern
Der Zusammenhalt in der Bevölkerung hat mit dem Fortschreiten des Coronavirus exponentiell zugenommen. Das Gemeinschaftsgefühl wächst und auch die Solidarität und Hilfsbereitschaft mit Älteren, Schwächeren oder Menschen in Not. Auch Gastronomen und Hoteliers erfahren dieser Tage viel Zuspruch. So verzeichnet beispielsweise die Petition für finanzielle Soforthilfe für Gastronomie und Hotels bereits mehr als 65.000 Unterstützer. Auch Vermieter wissen um die Zwangsschließung gastronomischer Betriebe. Manche haben sich bereits öffentlich geäußert und Unterstützung angeboten. Stefan Reuther, Vermieter eines Wohn- und Geschäftshauses in Amberg bei Nürnberg reduziert die Miete seiner Geschäftsmieter für die Zeit der Corona-Krise beispielsweise um 50 Prozent, wie der „stern“ berichtete. „Wir sind nun in einer besonderen Zeit und das sollte zum Überlegen anregen. Deshalb möchte ich mit gutem Beispiel vorangehen“, schrieb er auf Facebook.
Vereinbarung individueller Lösungen mit dem Vermieter
Ein Recht auf Stundung oder Reduzierung der Miete besteht jedoch nicht. Denn die behördlich angeordneten Einschränkungen sind kein „Mietmangel“. Damit obliegt das Risiko rechtlich gesehen allein dem Mieter. Wenn Unternehmer durch Covid-19 in finanzielle Schieflage geraten sind, sollten sie auf ihre Vermieter zugehen und offen über die Situation sprechen. Bestenfalls können individuelle Lösungen gefunden werden: vom vorübergehenden Herab- oder sogar Aussetzen der Miete bis hin zur Stundung. Auch wenn dem Vermieter dadurch Einbußen entstehen: Er könnte die Flächen derzeit ohnehin nicht an andere Geschäftsbetreiber vermieten, denn auch diese wären im Zweifel von den Schließungen betroffen. Außerdem sind Vermieter sicherlich an einem gesunden und langfristigen Mietverhältnis interessiert – auch über die Zeit der Krise hinaus.
Ausstehende Entscheidung der Bundesregierung: Stundung von Miet- und Pachtkosten
Übrigens: Die Bundesregierung verabschiedet in den nächsten Tagen ein Hilfspaket, in dem auch das Thema Mieten und Pachten eine Rolle spielt. Dies könnte auch Gastronomen in der derzeitigen Situation zu Gute kommen. Normalerweise dürfen Vermieter dem Mieter kündigen, wenn zwei Monate in Folge keine Miete gezahlt wurde. Dies möchte die Bundesregierung untersagen lassen, wenn die Corona-Krise der Grund für den Rückstand ist. Gelten soll dies zunächst für Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020. Die Pflicht zur Zahlung der Miete würde damit jedoch nicht aufgehoben, sondern nur verschoben. Dennoch würde dieses Gesetz Unternehmern in der Krise helfen.