Die GEMA vertritt die Ansprüche von Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern als Urheber von Musikwerken. Wenn gastronomische Betriebe oder Eventveranstalter Musik spielen, müssen sie dafür Abgaben an die GEMA zahlen. Um die verheerenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie etwas abzufedern, hat die GEMA sowohl für Kunden als auch für Urheber ein Nothilfeprogramm beschlossen.
GEMA-Zahlungen ruhen
Gute Nachrichten für GEMA-Kunden: Wenn aufgrund der offiziellen Anordnungen in der Corona-Krise Clubs, Bars oder Musikeventlocations schließen mussten, müssen diese bis auf weiteres keine GEMA-Tantiemen zahlen. Monats-, Quartals- und Jahresverträge ruhen rückwirkend ab dem 16. März 2020. „Kein Lizenznehmer soll für den Zeitraum der Schließung mit GEMA-Gebühren belastet werden“, schreibt die GEMA auf ihrer Website.
Schutzschirm LIVE und Corona-Hilfsfonds für Komponisten und Musikurheber
Für GEMA-Urheber, also Komponisten oder Textdichter, stellt die GEMA zudem eine pauschale Nothilfe zur Verfügung, mit der Betroffene eine Vorauszahlung auf ihre künftigen Ausschüttungen beantragen können. Die Solidargemeinschaft der GEMA hat darüber hinaus aus den Mitteln für soziale und kulturelle Förderung einen Fonds gebildet, aus dem existenziell gefährdete GEMA-Mitglieder eine einmalige persönliche Übergangshilfe beantragen können. Anträge können ab dem 30 März 2020 auf dem GEMA-Onlineportal für Mitglieder eingereicht werden.