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Corona Update: Beherbergungsverbot in Bayern

Die Bundesländer haben ein Beherbergungsverbot für Urlauber aus innerdeutschen Corona-Risikogebieten beschlossen. Ministerpräsident Söder kündigte kurzfristig an, dass das Verbot in Bayern ab sofort gelte.

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Ab Donnerstag 8. Oktober: Wer aus einem der inländischen Corona-Hotspots einreist, muss in Bayern einen negativen Corona-Test vorweisen, um in Hotels einchecken zu dürfen.

Wann greift das Beherbergungsverbot?

Entscheidend ist die Sieben-Tage-Inzidenz. Diese ergibt sich aus der Anzahl der nachgewiesenen Fälle pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. Gibt es 50 Fälle oder mehr, wird ein Gebiet als Risikogebiet eingestuft. Die betroffenen Gebiete müssen vom bayerischen Gesundheitsministerium jedoch auch offiziell benannt werden. Urlauber, die aus einer dieser Gegenden in den Freistaat reisen, dürfen nur dann übernachten, wenn ein negativer Corona-Test vorliegt. Dieser darf allerdings nicht älter als 24 Stunden sein. Ohne Krankheitssymptome muss der Test meist aus eigener Tasche gezahlt werden.

Beherbergungsverbot in den anderen Ländern

Nicht nur Bayern führt das Beherbergungsverbot aufgrund steigender Zahlen nun (wieder) ein. Auch andere Bundesländer wollen bald negative Corona-Tests von Urlaubern aus innerdeutschen Risikogebieten verlangen.

Die nachfolgenden fünf Länder gaben jedoch an, dass sie zunächst ein eigenes Vorgehen erarbeiten wollen: Bremen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Thüringen Berlin – eine Sprecherin des Berliner Senats ließ verlauten, dass Berlin kein Beherbergungsverbot plant.

DEHOGA kritisiert Beherbergungsverbots

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband kritisiert das Beherbergungsverbot. Zum einen war die Ankündigung des neuen Verbots zu kurzfristig. Thomas Geppert, der Landesgeschäftsführer der DEHOGA meint dazu: "Wir brauchen als Branche mehr Vorlaufzeit. Wenn ein Gast im Hotel steht, und dann sehe ich erst im Meldeschein, er kommt aus einem Risikogebiet, was mache ich dann?" Die Hotels und Pensionen müssen sich erst darauf einstellen und genau wissen, wie sie neue Regelungen umsetzen können. Zum anderen fordert Geppert, dass Bewohner aus Risikogebieten ohne einen negativen Corona-Test nicht ausreisen können. Das sei transparenter und erfolgreicher als eine Prüfung beim Gastgeber vor Ort. Außerdem stelle sich die Frage, wer die Stornierungskosten dann zahle. Bei einem Beherbergungsverbot bleibe der Hotelier auf den Kosten sitzen. Könnten die Gäste dagegen gar nicht erst anreisen, seien sie selbst verantwortlich. Mehr Infos zum Thema nationale Risikogebiet und einen Postleitzahlen-Risikogebiets-Check finden Sie in diesem Beitrag des Gastrotickers.