Verlängerung der Überbrückungshilfen, Veränderung der Beschränkungen in Schleswig-Holstein, sinkendes Umsatzminus, dauerhafte Mehrwertsteuersenkung in Aussicht und neuer Richtwert für die Bewertung der aktuellen Corona-Lage: Diese Neuerungen stehen ab September 2021 für die Gastronomie und Hotellerie an. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.
Übersicht über Gastgewerbe-Regelungen & Corona-Dashboard
Der DEHOGA Bundesverband bietet unter diesem Link eine aktuelle Übersicht über die Öffnungstermine, Testpflichten und Regelungen für das Gastgewerbe in den einzelnen Bundesländern. Das Robert-Koch-Institut informiert auf seinem RKI-Dashboard tagesaktuell über den Stand der Corona-Infektionen in den Ländern und Landkreisen sowie über die Risikogebiete.
Verlängerung der Überbrückungshilfen bis Ende des Jahres
Die Bundesregierung hat entschieden, die Überbrückungshilfe III Plus für alle von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen über den 30. September hinaus bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern. Die Förderbedingungen werden weitgehend beibehalten. Antragsberechtigt sind weiterhin Unternehmen, die Umsatzeinbrüche von mindestens 30 Prozent vorweisen können. Die Antragstellung erfolgt durch prüfende Dritte und kann hier getätigt werden. Die innerhalb der Überbrückungshilfe III Plus gezahlte Restart-Prämie für die Monate Juli, August und September 2021, die den Übergang vom Lockdown hin zur Wiederöffnung erleichtern sollte, läuft in diesem Monat planmäßig aus. Der Eigenkapitalzuschuss für besonders stark betroffene Unternehmen steht über den September hinaus bis Dezember 2021 zur Verfügung. Verlängert wird ebenso die Neustarthilfe Plus für Soloselbstständige, die von Corona-bedingten Umsatzeinbrüchen betroffen sind. Für den Zeitraum von Oktober bis Dezember können sie zusätzlich bis zu 4.500 € Unterstützung erhalten. Die Antragstellung kann über diese Plattform getätigt werden.
Abschaffung der Maskenpflicht in Schleswig-Holstein bei 3G-Regel
Ab dem 20. September entfallen in Schleswig-Holstein viele Beschränkungen für Geimpfte, Genesene oder Negativgetestete. Bisher geltende Corona-Regeln wie die Abstandseinhaltung, Kontaktdatenerfassung und teilweise auch die Maskenpflicht sollen statt verpflichtend zu sein in Empfehlungen umgewandelt werden. Aktivitäten im Freien sollen künftig weitgehend unreguliert stattfinden können. Die Maskenpflicht soll lediglich an Orten beibehalten werden, an denen die 3G-Regelungen nicht greift – also in öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus oder Bahn und im Einzelhandel.
Niedrigstes Umsatzminus im Gastgewerbe seit Pandemiebeginn
Dank der Corona-Lockerungen und der gestiegenen touristischen Nachfrage steigt im Gastgewerbe die Zuversicht. Laut einer Umfrage des DEHOGA Bundesverbands lagen die Umsätze im August 2021 5,7 Prozent unter den Augustwerten des Vorkrisenjahres 2019. Damit seien dies die niedrigsten Umsatzeinbußen, die in den monatlichen DEHOGA-Umfragen seit Beginn der Pandemie im März 2020 festgestellt wurden.
Aussicht auf dauerhafte Mehrwertsteuersenkung in Gastronomie
SPD-Kanzlerkandidat und Finanzminister Olaf Scholz hat sich für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie ausgesprochen. Dies kündigte er in der ARD-Sendung „Wahlarena“ an. Er stimmte bereits der Verlängerung der Maßnahme bis Ende 2022 zu und stellte außerdem in Aussicht, dass diese auch darüber hinaus dauerhaft gelten solle. Für die Gastronomie bedeutet das rund 3,4 Milliarden Euro weniger Steuern im Jahr (Quelle: Spiegel Wirtschaft).
Neuer Richtwert für die Bewertung der Corona-Lage
Der Bundestag hat einen neuen Richtwert für die Bewertung der Corona-Lage beschlossen. Statt der 7-Tage-Inzidenz soll künftig die Hospitalisierungsrate Aufschluss über die aktuelle Situation geben. Die Hospitalisierungsinzidenz gibt an, wie viele Patienten je 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen in den Kliniken eingeliefert werden.