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Corona-Update für das Gastgewerbe

Ab Oktober 2021 gibt es einige neue Corona-Neuerungen für das Gastgewerbe. Wir geben Ihnen einen Überblick über die aktuellen Änderungen und zeigen Ihnen auf, welche Regeln es in der Gastronomie und Hotellerie zu beachten gibt.

Inhalt

Optionales 3G+ oder 2G-Zugangsmodell, Ende der kostenlosen Schnelltests, keine Lohnerstattung für Ungeimpfte und Mehrheit für 2G-Modell – diese Neuerungen treten ab Oktober 2021 für die Gastronomie und Hotellerie in Kraft. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.

Übersicht über Gastgewerbe-Regelungen & Corona-Dashboard

Der DEHOGA Bundesverband bietet unter diesem Link eine aktuelle Übersicht über die Auflagen für das Gastgewerbe, 2G-Regeln sowie Testpflichten für Gäste in den einzelnen Bundesländern. Das Robert-Koch-Institut informiert auf seinem RKI-Dashboard tagesaktuell über den Stand der Corona-Infektionen in den Ländern und Landkreisen sowie über die Risikogebiete.

2G und 3G+ Modell für Betriebe

Seit Mitte September und Anfang Oktober können sich Gastgewerbe-Betriebe in einigen Bundesländern für das 2G oder auch das 3G+ Zugangsmodell entscheiden. 2G regelt den Zutritt nur für Menschen, die einen Impf- oder Genesenennachweis vorweisen können. 3G+ erlaubt zusätzlich Personen mit negativem PCR-Test Zugang (ein Antigen-Schnelltest reicht nicht aus). Bei Anwendung des 2G oder 3G+ Modells entfallen die meisten Beschränkungen wie die Maskenpflicht, der Mindestabstand oder die Kapazitätsbeschränkungen. Das bedeutet für die Gastronomie wieder ein großes Stück mehr in Richtung Normalität. Eine aktuelle Übersicht über die Bundesländer und ihre Regelungen kann hier eingesehen werden (Stand: 12.10.2021).

Ende der kostenlosen Schnelltests

Seit dem 11.10.2021 werden Corona-Schnelltests wieder kostenpflichtig. Dies haben Bund und Länder bereits im August festgelegt. Da mittlerweile alle die Möglichkeit zu einer kostenlosen Impfung bekommen hätten, gäbe es keinen Grund mehr für die Übernahme der Testkosten von Steuergeldern. Für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, bleiben die Tests weiterhin kostenlos. Für Personengruppen wie Kinder zwischen 12 und 17 Jahren und Schwangere gilt eine Übergangslösung bis zum 31. Dezember, da erst seit Kurzem eine allgemeine Impfempfehlung vorliegt. Sie dürfen sich ein Mal wöchentlich kostenlos testen lassen.

Keine Lohnerstattung für Ungeimpfte

Spätestens ab dem 1. November werden nach dem Beschluss der Gesundheitsminister ungeimpfte Personen, für die eine Impfempfehlung vorliegt, keinen staatlichen Lohnersatz auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes erhalten. Dies gilt, wenn sie auf Anordnung des Gesundheitsamtes als Corona-Kontaktperson oder als Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet der Pflicht zur Isolierung unterliegen.

Mehrheit für 2G-Modell

Eine Mehrheit der Menschen spricht sich für die 2G-Regel bei Restaurant- und Veranstaltungsbesuchen aus. Das ergab eine Umfrage der Bild am Sonntag, wie das Deutsche Ärzteblatt berichtet. Demnach finden es 57 Prozent der Befragten richtig, wenn nur noch Geimpfte und Genesene Zugang zur Gastronomie und Events haben. 33 Prozent sind gegen die Einführung der 2G-Regelung.