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DEHOGA fordert Nothilfe-Programm für Gastronomie und Hotellerie

Die Corona-Krise belastet das Hotel- und Gaststättengewerbe enorm. Bereits ergriffene Maßnahmen reichen zum Teil nicht aus, um mittelständische und kleine Betriebe vor finanziellen Krisen oder gar der Schließung zu bewahren. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA) hat seine Forderungen für ein Nothilfe-Programm veröffentlicht, um die Branche zu schützen. Darüber hinaus informiert der Branchenverband des Gastgewerbes darüber, was im Fall der behördlichen Betriebsschließung zu tun ist.

Inhalt

Die behördlich angeordneten Schließungen aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus bringen Lokale an die Grenzen ihrer wirtschaftlichen Belastbarkeit. Sie sind auf unbürokratische und effiziente Unterstützung angewiesen.

Schnelle Nothilfe-Maßnahmen erforderlich

Der DEHOGA fordert politische Entscheidungsträger auf, „sich für schnelle, effektive Nothilfe-Maßnahmen für das Gastgewerbe einzusetzen.“ Gleichermaßen betont der Bundesverband, dass ein Nicht-Handeln in dieser Ausnahmesituation die Zerstörung touristischer Strukturen zur Folge hätte.

Forderungen des DEHOGA zur Bewältigung der Corona-Krise

„Die Not in unserer Branche ist groß! Für viele familiengeführte mittelständische Betriebe im Land geht es um die nackte Existenz“, mahnen DEHOGA-Präsident Guido Zöllick und Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges. In einem Zehn-Punkte-Programm fordert der DEHOGA dringend Nothilfe für Unternehmen und Beschäftigte im Gastgewerbe. Das Papier wird laufend aktualisiert. Eine Entscheidung seitens der Politik steht noch aus. Alle Forderungen des DEHOGA im Überblick: Schaffung eines Nothilfefonds vergleichbar mit den Unterstützungsleistungen für die Landwirtschaft im Jahr 2018 Abbau von Hürden bei der Kreditvergabe und Vereinfachung der Regulierungen von Basel I bis Basel III sowie 100-prozentige Haftung durch den Staat Rücküberweisung geleisteter Steuerzahlungen für eine schnelle Liquiditätsversorgung Erhöhung der Rückverbürgungsquoten in den Ländern und Aussetzung von Tilgungszahlungen Ausweitung des Kurzarbeitergeldes (KUG): Anspruch auf KUG auch für Auszubildende; Möglichkeit zur Aufnahme einer Nebentätigkeit ohne Anrechnung auf das KUG; schnellere Auszahlung Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30.09.2020 über das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz Prüfung und entsprechende Anpassung der Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz aufgrund aktueller Beschränkungen und Betriebsschließungen Praxistaugliche „Amtshilfe“: Verzicht von Vollstreckungsmaßnahmen und Säumnisgebühren, Verschieben von Fälligkeitsterminen für Sozialabgaben temporäre Aussetzung der EEG-Umlage bzw. Stromsteuer Steuerliche Entlastung: reduzierter Mehrwertsteuersatz für gastronomische Umsätze Einen Erfolg kann der DEHOGA bereits verzeichnen: Am 13. März 2020 beschloss die Bundesregierung in einem Eilverfahren verbesserte Konditionen beim Kurzarbeitergeld (Link auf Beitrag zu Kurzarbeitergeld).

Wenn gastronomische Betriebe geschlossen werden: Betriebsschließungsversicherung

In Ausnahmesituationen wie der Corona-Krise können Behörden die Schließung eines Betriebes anordnen. Der DEHOGA hilft betroffenen Unternehmen in einer FAQ und beantwortet die dringendsten Fragen für den Fall einer Betriebsschließung. Wichtig: Gastronomische Betriebe sollten sich schnellstmöglich mit ihrer Versicherung in Verbindung setzen und die Konditionen ihrer Betriebsschließungsversicherung überprüfen. Viele Versicherungsunternehmen verlangen den Abschluss einer zusätzlichen Infektionsschutzklausel. Andernfalls besteht eventuell kein Anspruch auf Versicherungsschutz bei einer Schließung durch die Behörden. Mögliche Entschädigungen und Leistungen sind u.a.: Zahlung der Bruttolöhne bei Tätigkeitsverbot Entschädigung für die Kosten einer Desinfektion des Betriebes finanzieller Ersatz bei der Vernichtung von Lebensmitteln Welche Entschädigungen tatsächlich gezahlt werden, hängt letztendlich von der gewählten Versicherung ab.