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Finanzierung in der Notlage

Kleine und mittlere Unternehmen bilden das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Doch durch die Corona-Pandemie geraten viele in eine Schieflage. Nicht nur die Bundesregierung, sondern auch die Bürgschaftsbanken unterstützen KMU wie beispielsweise gastronomische Betriebe mit vielfältigen Maßnahmen.

Inhalt

Wenn Unternehmen infolge der Corona-Krise Kredite für ihr Unternehmen benötigen, können auch Bürgschaftsbanken diese in Verbindung mit einer Hausbank ermöglichen. Die Voraussetzung: Das antragstellende Unternehmen sollte bereits vor Ausbruch der Krise wirtschaftlich tragfähig gewesen sein.  

Was sind Bürgschaftsbanken?

Bürgschaftsbanken sind privatwirtschaftlich organisierte und vom Staat unterstützte Förderbanken, die Anfang der 70er Jahre „von der Wirtschaft für die Wirtschaft“ gegründet wurden. Sie verfolgen das Ziel, Unternehmen bei der Kredit- und Beteiligungsfinanzierung zu unterstützen. Wenn Bürgschaftsbanken – oder auch die mit ihnen kooperierenden Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften – Bürgschaften gewähren, sind dies vollwertige Sicherheiten für alle Kreditinstitute. In Form einer stillen Beteiligung begleiten diese Institutionen Finanzierungen, Unternehmensnachfolgen oder Existenzgründungen.

Wie unterstützen die Bürgschaftsbanken in der Corona-Krise?

Am 13. März 2020 beschlossen das Bundeswirtschafts-, das Bundesfinanzministerium und die Länder abgestimmte Maßnahmen zur wirtschaftlichen Bewältigung der Corona-Krise. Die Rahmenbedingungen für Ausfallbürgschaften durch die Bürgschaftsbanken wurden dadurch erweitert. Folgende Maßnahmen wurden beschlossen: Anhebung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Millionen Euro (bisher 1,25 Millionen Euro) höhere Risikoübernahme des Bundes durch Erhöhung der Rückbürgschaft verschiedene Maßnahmen zur Beschleunigung der Entscheidungen Wenn Unternehmen zur Überbrückung der wirtschaftlich schwierigen Zeit während der Corona-Pandemie Liquiditätshelfen erhalten (z.B. von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder den Landesförderinstituten), können die Bürgschaftsbanken diese in Verbindung mit einer Hausbankfinanzierung ermöglichen. Dafür müssen die beantragenden Unternehmen vor Ausbruch der Pandemie wirtschaftlich tragfähig gewesen sein.

Wie können gastronomische Betriebe eine Finanzierung beantragen?

Eine kostenlose Anfrage für ein Finanzierungsvorhaben kann online über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken gestellt werden. Auch die Hausbank kann Kontakt zu den Bürgschaftsbanken aufnehmen. Wichtig ist, dass das Restaurant, der Club oder das Hotel möglichst gleich bei der Beantragung einen plausiblen Liquiditätsplan vorlegt, aus dem der erforderliche Kapitalbedarf hervorgeht. Jedes Bundesland hat eine eigene Bürgschaftsbank und eigene Mittelständische Beteiligungsgesellschaften (MBGen). Welche Bürgschaftsbank im Einzelfall zuständig ist, kann in dieser Übersicht über die bundesweiten Bürgschaftsbanken ermittelt werden. Weitere Informationen zum Schutzschild der Bundesregierung in der Corona-Krise hat das Bundeswirtschaftsministerium zusammen gestellt.