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Förderung verlängert

Die Corona-Pandemie erschwert es vielen Betrieben, weiterhin junge Menschen auszubilden. Gerade in Gastronomie und Hotellerie beeinträchtigt der anhaltende Lockdown die Ausbildung. Einnahmen fehlen und damit auch die Grundlage für die Vergütung des Nachwuchses.  Seit dem vergangenen Jahr unterstützt die Bundesregierung Ausbildungsbetriebe mit dem Bundesförderprogramm „Ausbildungsplätze sichern“. Dieses wurde nun bis 2022 verlängert.

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Durch neue Voraussetzungen profitieren von dem bundeseigenen Förderprogramm mehr Betriebe als zuvor. Besonders kleinen und mittleren Unternehmen greift es unter die Arme. Betriebe sollen dadurch ihre Azubis in der Coronakrise halten und neue Ausbildungsplätze schaffen können.

Höhere Prämien für teilnehmende Unternehmen

Was bisher nur für Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten galt, wird nun ausgeweitet: Ab sofort können Unternehmen mit bis zu 499 Beschäftigten am Förderprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ teilnehmen. Die geltenden Prämien erhöhen sich ebenfalls: Wer das Ausbildungsniveau im Vergleich zu den Vorjahren hält, kann 4.000 Euro Ausbildungsprämie erhalten (vorher: 2.000 Euro). Wer das Ausbildungsniveau erhöht, also sogar mehr Ausbildungsverträge abschließt, profitiert von der AusbildungsprämiePlus in Höhe von 6.000 Euro (vorher: 3.000 Euro). Voraussetzungen für die Prämien sind geschlossene Ausbildungsverhältnisse, die im Zeitraum vom 1. Juni 2021 bis 15. Februar 2022 beginnen. Außerdem erhalten nur solche Unternehmen finanzielle Unterstützung, die erheblich von der Pandemie betroffen sind. Alle Details zur Ausbildungsprämie (Plus) finden Sie hier.

Rückwirkende Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung

Beantragen Betriebe Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung, können Lohnkosten von Ausbildern rückwirkend ab März 2021 teilweise bezuschusst werden. So wird die Hälfte der Brutto-Vergütung (Grenzbetrag 4.000 Euro) zzgl. 20 Prozent Sozialversicherungspauschale finanziell unterstützt. Diese Förderung ist besonders für Ausbildungsbetriebe attraktiv, deren Azubis trotz eines Arbeitsausfalls von mindestens 50 Prozent nicht in Kurzarbeit geschickt wurden. Alle Details über den Zuschuss finden Sie hier.

Finanzielle Unterstützung für Übernahmen

Wenn Ausbildungsbetriebe aufgrund der Coronakrise komplett schließen mussten, waren Auszubildende gezwungen, ihre Ausbildung vorzeitig zu beenden. Wer Auszubildende zur Fortsetzung der Ausbildung ins eigene Unternehmen übernimmt, kann ab Juli 2021 eine einmalige Zahlung von 6.000 Euro erhalten (vorher: 3.000 Euro). Die Übernahme muss dafür zwischen dem 1. August 2020 und dem 31. Dezember 2021 erfolgen. Alle Details zur Übernahmeprämie finden Sie hier.

Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen

Unternehmen mit bis zu vier Beschäftigten können von der Arbeitsagentur den Lockdown-II-Sonderzuschuss erhalten. Häufig konnten Auszubildende solcher Betriebe ihre Ausbildung aufgrund der Coronakrise nicht in vollem Umfang fortsetzen. Sind die Azubis seit November 2020 dennoch an mindestens 30 Arbeitstagen im Dienst gewesen, so können diese Unternehmen eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1.000 Euro pro Azubi beantragen. Alle Details zum Lockdown-II-Sonderzuschuss finden Sie hier.

DEHOGA unterstützt

Auch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA) kritisiert die Situation von Auszubildenden in Hotellerie und Gastgewerbe. Die Ausbildung leide massiv unter der Corona-Pandemie. So meldete der Bundesverband, dass die Anzahl der geschlossenen Ausbildungsverträge gesunken sei. Jedoch sei die Zahl der bestandenen Abschlussprüfungen erfreulicherweise auf einem stabilen Niveau. Dennoch befürchten Vertreter des Berufsverbandes, dass die Herausforderungen für Ausbildungen in der Branche im Jahr 2021 angesichts der langen Zeitdauer der Corona-Einschränkungen weiter wachsen werden. Zur Unterstützung hat der DEHOGA ein ausführliches FAQ zum Bundesförderprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ sowie eine Tabelle zu weiteren helfenden Einrichtungen zusammengestellt.