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Hygiene beim Take-Away

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Derzeit herrscht höchste Vorsicht vor Infektionen durch das Coronavirus. Die Außer-Haus-Abgabe sollte daher bestenfalls in Einwegverpackungen wie Pizzakartons, Snackboxen mit Klappdeckeln oder Menüschalen aus Kunststoff erfolgen. Doch um die Umwelt zu schonen, lassen immer mehr Kunden Lebensmittel gern in mitgebrachte Behälter abfüllen. Dies ist – unter strengen Hygienevorschriften – auch weiterhin möglich.

Was müssen Restaurants beim Befüllen mitgebrachter Mehrwegbehältnisse beachten?

„Nach den Grundsätzen des Lebensmittelrechts ist der Lebensmittelunternehmer primär für die Sicherheit der von ihm in Verkehr gebrachten Lebensmittel verantwortlich“, so der Lebensmittelverband Deutschland. Der Verband hat daher für die Benutzung kundeneigenen Geschirrs während Covid-19 besondere Richtlinien zusammengestellt Sorgfalt beim Befüllen: Das Personal reduziert den Kontakt mit den mitgebrachten Behältnissen auf das Nötigste. Es hat nur so viel Kontakt mit den Kundenbehältnissen, wie für das Befüllen, Wiegen und Auspreisen nötig ist. Der Kunde stellt das Behältnis auf ein Tablett, das ausschließlich dem Transport der mitgebrachten Gefäße dient. Nach der Rückgabe desinfiziert das Personal das Tablett. Kunden stellen mitgebrachtes Geschirr nur auf dafür vorgesehene und markierte Flächen auf dem Tresen ab. Das Personal hält die Handhygiene und Reinigungspläne ein und reinigt die Bereiche für das Kundengeschirr besonders intensiv. Beim Befüllen achtet das Personal darauf, dass das Kundenbehältnis möglichst wenig mit betrieblichen Einrichtungen und den Händen in Berührung kommt.

Wie sollte mitgebrachtes Geschirr verwendet werden?

Generell gilt: Mitgebrachte Dosen, Boxen, Töpfe oder Becher gehören dem Kunden. Sauberkeit, Eignung und Material liegen daher in der Verantwortung des Gastes, nicht in der des Restaurants. Der Lebensmittelverband gibt Restaurants einige Tipps an die Hand, die sie im Umgang mit Kunden-Geschirr beachten sollten: Deckel mitgebrachter Behältnisse sollten vom Kunden abgenommen und von ihm aufbewahrt werden. Bestenfalls sollten Kunden nach der Befüllung auch selbst ihre Boxen und Dosen wieder verschließen. Das Personal darf verschmutztes oder ungeeignetes Geschirr ablehnen und dem Kunden stattdessen eine (Einweg)-Alternative anbieten. Dies gilt vor allem deshalb, damit der Kontakt von verschmutzten mitgebrachten Behältnissen mit den Einrichtungen hinter der Theke oder dem Tresen vermieden werden.

Welche Vorgaben zur Sauberkeit gibt der Lebensmittelverband?

Gerade in Zeiten von Covid-19 müssen Verhalten und Abläufe in der Gastronomie hygienisch einwandfrei sein, damit die Lebensmittelsicherheit gewährleistet wird. Nur so erfüllen Gastronomen ihre Sorgfaltspflicht. Um die Sauberkeit des Umfelds einzuhalten, empfiehlt der Lebensmittelverband: Reinigungspläne sollten vom Personal eingehalten werden. Häufig benutzte Orte wie die Bereiche für das Kundengeschirr, Abstellflächen auf der Theke oder an der Selbstbedienungsbar und Tabletts sollten regelmäßig zusätzlich gereinigt werden. Bereiche wie Abstellflächen, Tabletts oder Halter sollten darüber hinaus auch regelmäßig desinfiziert werden. Hinweise für den hygienischen Umgang mit Mehrwegbehältnissen hat der Lebensmittelverband Deutschland in einem Merkblatt veröffentlicht.

Wie kann Infektionen in Gastronomiebetrieben vorgebeugt werden?

Restaurants sollten darüber hinaus alle geltenden Bestimmungen zum Infektionsschutz einhalten. Der DEHOGA-Bundesverband fasst in einem Merkblatt allgemein geltende Hygienevorschriften angesichts des Coronavirus erneut zusammen und beantwortet die dringendsten Fragen zum Infektionsrisiko in der Gastronomie. Die Einhaltung dieser Vorschriften und die Maßnahmen des Lebensmittelverbandes ermöglichen somit auch während der Coronakrise einen umweltfreundlichen Umgang mit Verpackungen.