Lesezeit: 2 min

Jetzt Überbrückungshilfen beantragen lassen!

Der Startschuss für die Überbrückungshilfen ist offiziell gefallen. Es stehen finanzielle Hilfen von 24,6 Milliarden Euro zur Verfügung, die ab jetzt durch Steuerberater & Co. beantragt werden können.

Inhalt

Die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de mit allen zentralen Informationen ist jetzt online. Ab sofort sind damit bundesweit die Online-Portale freigeschaltet, über welche die Anträge auf Überbrückungshilfe gestellt werden können.

Antragstellung in einem bundesweit einheitlichen und vollständig digitalisierten Verfahren.

Es geht endlich an den Start: das Überbrückungshilfe-Programm mit einem Gesamtvolumen von bis zu 24,6 Milliarden. Die Antragstellung kann ausschließlich von einem vom Antragsteller beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer erfolgen. Diese müssen sich auf der bundesweiten Online-Plattform registrieren, was ab sofort möglich ist. Unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de können nun die Anträge bis spätestens 31. August 2020 bei der zuständigen Landesbehörde gestellt werden. Einen Überblick zu allen wichtigen Infos zum Thema Überbrückungshilfe finden Sie in diesem Beitrag des Gastrotickers.