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Mehrwertsteuer in Gastronomie gesenkt

Zur Entlastung der am stärksten betroffenen Gastronomen, hat sich die Bundesregierung auf eine Mehrwertsteuersenkung auf 7% geeinigt. In Summe bedeute die Steuersenkung eine Entlastung von vier Milliarden Euro.

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Ab dem 1. Juli gilt der ermäßigte Satz von sieben Prozent. Dann soll, befristet für ein Jahr, die Gastronomie für verkaufte Speisen nur 7 Prozent statt der üblichen 19 Prozent zahlen. Diese und weitere Maßnahmen sind Teil eines umfangreichen Hilfspakets für Unternehmen und Beschäftigte, das von der Bundesregierung verabschiedet wurde. Wann genau Restaurants wieder öffnen dürfen, wurde indes noch nicht bekannt gegeben. CSU-Chef Dr. Markus Söder will aber keine Garantie geben, dass Restaurants bereits ab dem 01. Juli 2020 wieder öffnen können.

Steuersenkung als Signal für die Branche

Die Steuersenkung stellt ein „wichtiges und mutmachendes Signal“ dar, so Guido Zöllick, Präsident des DEHOGA-Bundesverbandes.

Wo der ermäßigte Steuersatz künftig gilt

Bisher galt für Speisen, die in einem Restaurant, einem Café oder einer Bar verzehrt werden, ein Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Nun wurde dieser Satz generell, erstmals befristet für ein Jahr, auf sieben Prozent gesenkt. Doch was heißt das konkret? Bereits in der Vergangenheit galt für reine Übernachtungen ein ermäßigter Steuersatz von 7%. Auch für gastronomische Leistungen, wie beispielsweise das Frühstück, verrechnen die Unterkünfte künftig den gleichen Prozentsatz. Der geringere Steuersatz ist aber nicht gedacht, dass der Restaurantbesuch im Sommer günstiger wird. Vielmehr soll dieser dafür sorgen, dass mehr Geld beim Wirt hängen bleibt, sobald dieser wieder öffnen darf. Weiteres zu einigen Szenarien "Mehrwertsteuer in der  Gasronomie - 7 oder 19 Prozent?" hier