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Sonderzahlungsregelungen

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Regelungen der Bundesregierung

Ab sofort sind Sonderzahlungen für Beschäftigte bis zu einem Betrag von 1.500 Euro in diesem Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Bundesregierung hat nun sichergestellt, dass diese Prämien, mit denen Unternehmen das Engagement ihrer Mitarbeiter in der Corona-Krise honorieren, ohne Abzüge bei den Beschäftigten ankommen. "100-prozentigen Einsatz in dieser Zeit wollen wir 100-prozentig belohnen", so Bundesfinanzminister Olaf Scholz.