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Überbrückungshilfe geht in die 2 Phase

Die Überbrückungshilfen bieten finanzielle Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen, Selbständige sowie gemeinnützige Organisationen. Ziel ist es, Umsatzrückgänge während der Corona-Krise abzumildern. Die Hilfen werden nun bis Ende des Jahres verlängert.

Inhalt

Zunächst wurde die Möglichkeit für die Phase eins der Überbrückungshilfen, einen Antrag zu stellen, verlängert. Nun wird noch eine zweite Phase angehängt. Anträge für die zweite Phase können aller Voraussicht nach ab Oktober gestellt werden.

Überbrückungshilfe Phase 2

Die Fakten zur zweiten Phase der Überbrückungshilfe: für die Fördermonate September bis Dezember 2020 Anträge für die zweite Phase voraussichtlich ab Oktober möglich Wichtig: Anträge für die erste Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate Juni bis August 2020) müssen spätestens bis zum 30. September 2020 gestellt werden. Es ist nicht möglich, nach dem 30. September 2020 rückwirkend einen Antrag für die erste Phase zu stellen. Hier geht es direkt zum Antrag. Weitere ausführliche Infos zu den Überbrückungshilfen finden Sie in diesem Beitrag des Gastrotickers.