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Überbrückungshilfe IV für das Gastgewerbe

Die Corona-Lage in Deutschland bleibt angespannt und erneut treten einige neue Regelungen für das Gastgewerbe ab Dezember 2021 in Kraft. Wir geben Ihnen einen Überblick über die aktuellen Änderungen und zeigen Ihnen auf, was es in der Gastronomie und Hotellerie zu beachten gilt.

Inhalt

Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe 2022, Bundesregierung will Kurzarbeitergeld erhöhen, Kürzung des Urlaubsanspruchs bei Kurzarbeit möglich, drohende Schließungen in der Gastronomie und bald bundesweit keine Testpflicht nach Booster-Impfung – diese Neuerungen treten ab Dezember 2021 für die Gastronomie und Hotellerie in Kraft. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen.

Übersicht über Gastgewerbe-Regelungen & Corona-Dashboard

Der DEHOGA-Bundesverband bietet unter diesem Link eine aktuelle Übersicht über die Auflagen für das Gastgewerbe, 2G-Regeln sowie Testpflichten für Gäste in den einzelnen Bundesländern. Das Robert-Koch-Institut informiert auf seinem RKI-Dashboard tagesaktuell über den Stand der Corona-Infektionen in den Ländern und Landkreisen sowie über die Risikogebiete.

Neu: Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe 2022

Gibt es Überbrückungshilfe 4? Das Bundesfinanz- und das Bundeswirtschaftsministerium haben sich auf die Rahmenbedingungen der neuen Corona-Wirtschaftshilfen geeinigt und bestätigt: Es ist die Überbrückungshilfe 4 geplant. Die bisherige Überbrückungshilfe III Plus wird als Überbrückungshilfe IV von Januar bis Ende März 2022 fortgeführt. Über die Überbrückungshilfe IV erhalten Unternehmen weiterhin die Erstattung ihrer Fixkosten. Wer kann Überbrückungshilfe 4 beantragen? Besonders schwer von der Corona-Pandemie und von Schließungen betroffene Unternehmen können mit einem zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss rechnen. Die erweiterte Förderung betrifft vor allem Unternehmen, die von Absagen der Advents- und Weihnachtsmärkte betroffen sind, wie Schausteller, Marktleute und private Veranstalter. Fortführung der Neustarthilfe 2022 Die Neustarthilfe für Soloselbstständige wird ebenfalls fortgeführt. Mit der Neustarthilfe 2022 erhalten Soloselbstständige bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen pro Monat. Für den verlängerten Förderzeitraum bis März 2022 bedeutet dies also insgesamt bis zu 4.500 Euro.

Bundesregierung will Kurzarbeitergeld erhöhen

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) plant das bereits bis zum 31. März 2022 verlängerte Kurzarbeitergeld nun doch stufenweise auf bis zu 87 Prozent der Nettoentgeltdifferenz zu erhöhen. Die Ampel-Koalition will einen entsprechenden Änderungsantrag in die Beratungen zur Stärkung der Impfprävention am Dienstag im Bundestag einbringen. Zuletzt hatte sich der DEHOGA-Bundesverband für die Erhöhung des Kurzarbeitergelds starkgemacht.

Kürzung des Urlaubsanspruchs bei Kurzarbeit möglich

Am 30.11.2021 hat das Bundesarbeitsgericht ein neues Urteil bezüglich des Urlaubsanspruchs bei Kurzarbeit gefällt. So kann der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers anteilig kürzen, wenn dieser durch Kurzarbeit zeitweise gar nicht zur Arbeit gehen kann. Dies gilt bei der sogenannten „Kurzarbeit Null“, bei der für eine längere vorübergehende Zeit die Arbeit für die Arbeitnehmer ausgesetzt wird. Nach dem neuen Urteil besteht also in Zeiträumen ohne Arbeitspflicht auch kein anteiliger Anspruch auf Urlaub.  

Drohen der Gastronomie erneut Schließungen?

Die neue Bundesregierung will das Infektionsschutzgesetz erneut an die aktuelle Corona-Lage anpassen. Neben einer Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen sollen die Bundesländer bald mehr Rechte dazu erhalten, in Hotspots schärfere Corona-Maßnahmen zu ergreifen. Laut Gesetzesentwurf umfasst dies nun auch wieder die Schließungen von Restaurants. Beschlossen werden soll das neue Infektionsschutzgesetz von Bundestag und Bundesrat noch am Montag, den 13.12.2021.

Bald bundesweit keine Testpflicht nach Booster-Impfung?

Aufgrund der dramatischen Corona-Situation in Deutschland gilt in vielen Bundesländern auch für Geimpfte und Genesene eine Testpflicht. In Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen entfällt seit dem 04.12.2021 die zusätzliche Testpflicht für Personen, die bereits eine Booster-Impfung erhalten haben. Ebenso Bayern und Mecklenburg-Vorpommern prüfen momentan diesen Schritt. Schon bald könnte die Befreiung von der Testpflicht für Personen mit der Auffrischungsimpfung bundesweit gelten. Ein entsprechender Hinweis kam vom Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).