Unternehmensfinanzierung konnte auch schon vor der Corona-pandemie herausfordernd sein – vor allem für Start-ups und kleine Unternehmen. Das Virus und die Folgen haben die Herausforderungen dabei noch gesteigert. Doch Beteiligungsfinanzierungen aus einem Maßnahmenpaket der Bundesregierung soll jetzt helfen. Mehr dazu lesen Sie hier.
Maßnahmenpaket unterstützt Unternehmensfinanzierung von Start-ups
Die Zahl neu gegründeter Kleinunternehmen hat laut dem Statistischen Bundesamt im 1. Halbjahr 2020 im Vergleich zum Vorjahreswert einen herben Schlag erlitten. Ein Minus von mehr als 20 % zeigt, dass Gründungen deutlich zurückgegangen sind. Auch junge Unternehmen, die ihren Start gerade knapp hinter sich gelassen haben, kämpfen mit der derzeitigen Situation. Um junge innovative Unternehmen in der Corona-Krise zu unterstützen, hat die Bundesregierung nun ein Maßnahmenpaket in Höhe von insgesamt zwei Milliarden Euro beschlossen. Die Bundesregierung ergänzt damit die bereits bestehenden Unterstützungsprogramme. Das neu beschlossene Hilfspaket ist speziell auf die Bedürfnisse von Start-ups zugeschnitten.
Voraussetzungen und Vorgehen
Das Maßnahmenpaket basiert auf zwei Säulen: Säule 1 Corona-Matching Fazilität Zum einen werden Wagniskapitalfonds die zusätzlichen öffentlichen Mittel über die neue Corona Matching Fazilität zur Verfügung gestellt, damit Investoren auch während der Corona-Krise hoch innovative und zukunftsträchtige Start-ups finanzieren. Damit soll sichergestellt werden, dass noch junge Unternehmen auch in der derzeitigen Phase ihren Wachstumskurs fortsetzen können. Über die Corona Matching Fazilität werden die bestehenden Kooperationen mit den öffentlichen Partnern, wie zum Beispiel der KfW Capital und dem Europäischen Investitionsfonds, genutzt, um den Start-ups die öffentlichen Mittel schnell über Wagniskapitalfonds zur Verfügung zu stellen. Voraussetzungen: Unternehmen mit starkem Deutschlandbezug zum 31.12.2019 nicht in finanziellen Schwierigkeiten am Unternehmen sind private Venture-Capital-Fonds beteiligt Voraussetzung für den Venture-Capital-Geber: Der Venture-Capital-Fonds ist ein privater europäischer Fonds. Die Unterstützung erfolgt indirekt: Bitte wenden Sie sich zunächst an Ihren Venture-Capital-Geber und sprechen Sie ihn auf die Corona Matching Fazilität an. Den Antrag stellt dann der Venture-Capital-Geber bis zum 31.12.2020 – entweder bei KfW Capital oder beim Europäischen Investitionsfonds (EIF).
Säule 2 für Start-ups und kleine Mittelständler (ohne Zugang zu Säule 1)
Start-ups und kleine Mittelständler, an denen keine Venture-Capital-Fonds beteiligt sind oder die darüber hinaus Unterstützung suchen, werden gemeinsam mit den Landesförderinstituten unterstützt. Gefördert werden Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel wie zum Beispiel Miete oder Gehälter). Voraussetzungen: Unternehmen hat wirtschaftlichen Schwerpunkt in Deutschland (Sitz oder Hauptverwaltung in Deutschland / vorwiegend in Deutschland geschäftstätig / beschäftigt 50% der Vollzeitkräfte in Deutschland) Gruppenumsatz liegt bei max. 75 Mio. Euro Unternehmen zum 31.12.2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten Ausnahme für kleine und kleinste Unternehmen: Sie erhalten die Förderung auch dann, wenn Sie schon am 31.12.2019 in Schwierigkeiten waren – sofern das Unternehmen in keinem Insolvenzverfahren nach deutschem Recht ist und keine Rettungs- oder Umstrukturierungsbeihilfen erhalten hat. Die Unterstützung erfolgt als individuelle Mezzanine- oder Beteiligungsfinanzierung – mit einem öffentlichen Förderanteil von max. 800.000 Euro. Die Finanzierung unterliegt den Regeln zu den EU-Kleinbeihilfen und ist durch eine Garantie des Bundes abgesichert. Dabei übernimmt beispielsweise die KfW das Bankenrisiko – das erhöht Ihre Chance deutlich, eine Zusage zu erhalten. Die Finanzierung können Sie bis 31.12.2020 beantragen. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihr Landesförderinstitut oder direkt an die eingebundenen Finanzvermittler (Intermediäre). Eine Liste der entsprechenden Institute / Vermittler finden Sie hier.