Beitrag Antenne Bayern
Kein Einzelfall, wie mehrere Versicherungsmakler auf Anfrage von Antenne Bayern mitteilt. Demnach sind es vor allem die großen Versicherungsgesellschaften, die keine Zahlungsverpflichtung sehen. Das Corona-Virus (Covid-19) sei in den Vertragsbedingungen nicht erwähnt, deswegen sei der Versicherungsfall nicht gegeben, lautet das typische Argument. Dem widersprechen einige renommierte Fachanwälte wie Tobias Strübing von der Kanzlei Wirth Rechtsanwälte: Da Covid-19 mittlerweile eine meldepflichtige Krankheit ist, müssen die Versicherer seiner Ansicht nach entschädigen. Zumindest dann, wenn sie in ihren Bedingungen Bezug auf das Infektionsschutzgesetz nehmen. Den ganzen Beitrag und das Formular zum Widerspruch finden Sie hier.