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Voraussetzungen für den Betrieb von Personalrestaurants

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Welche Vorschriften haben ausgewählte Bundesländer für Personalrestaurants erlassen?

Der Betrieb von Gaststätten wurde durch das Coronavirus für den Publikumsverkehr mit Ausnahme von Lieferungen und Abholungen grundsätzlich untersagt. In einigen Bundesländern wurden die Möglichkeit für den Betrieb von Personalrestaurants allerdings gewährt. Explizite Informationen finden sich hierzu in ausgewählten Bundesländern: Baden-Württemberg Hamburg Mecklenburg-Vorpommern Nordrhein-Westfalen Sachsen Thüringen Alle anderen Bundesländer haben nach aktuellem Kenntnisstand die gastronomische Verpflegung an Ort und Stelle verboten. Lieferungen und Selbstabholungen sind nach aktuellen rechtsstand aber weiterhin unter bestimmten Bedingungen erlaubt.