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Zweite Gastronomie-Schließung dieses Jahr

Drastische Kontaktbeschränkungen sollen die massiv steigenden Corona-Infektionszahlen verlangsamen. Der Bund setzt dafür ab 2. November 2020 den „Lockdown light“ in Kraft. Die Schließung der Gastronomie sowie anderer Bereiche steht dabei im Zentrum.

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Bereits im Frühjahr litt die Gastronomie stark unter der Schließung. Eine zweite Zwangspause bringt viele Gastrobetriebe in Bedrängnis. Dennoch beschließt der Bund seinen „Lockdown light“.

Lockdown light: Eingeschränktes Übernachtungsangebot und Gastronomie-Schließung

November bis Ende des Monats wird der „Lockdown light“ in Kraft treten. Nach einer Frist von zwei Wochen soll die Situation erneut bewertet und die Regelungen je nach Lage angepasst werden. Gastronomie Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen werden geschlossen. Die Lieferung und Abholung von Essen ist weiterhin erlaubt. Auch Betriebsrestaurants dürfen offen bleiben. Urlaub Hotels und Pensionen dürfen keine Touristen mehr aufnehmen. Übernachtungsangebote werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt. Die Regierung stellt für von der Schließung betroffene Unternehmen noch einmal besondere Hilfen in Aussicht. Bis zu 75 Prozent des entgangenen Umsatzes sollen bei Betrieben mit bis zu 50 Mitarbeitern erstattet werden. Die Bezugsgröße für den entstandenen Schaden soll jeweils der Vorjahresmonat sein. Außerdem werden die Leistungen der Überbrückungshilfe verlängert und für die am stärksten betroffenen Wirtschaftsbereiche verbessert. Zusätzlich werden KfW-Schnellkredite für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten geöffnet. Mittel bis zu 10 Milliarden Euro werden für die Hilfen bereitgestellt. Details zu den Hilfsprogrammen folgen in den nächsten Tagen von Finanzminister Olaf Scholz. Die komplette Vereinbarung der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 28.10.2020 können Sie in diesem Beschlusspapier nachlesen.

Reaktionen und Stimmen zur zweiten Gastronomie-Schließung

Der Beschluss zum Teil-Lockdown blieb nicht unkommentiert. Schon vor der offiziellen Bekanntgabe wandten sich Deutschlands führende Individual- und Systemgastronomen mit einem Brandbrief an die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin. Unterzeichnende Gastronomen waren unter anderem die CEOs der Block Gruppe und von L'Osteria, Stephan von Bülow und Mirko Silz, aber auch bekannte Individualgastronomen wie Tim Mälzer, Max Strohe und Tim Raue. Sie stehen für eine Branche mit mehr als 2 Millionen Mitarbeitern und ihre Bitte an die Politik lautete: "Geben Sie uns die Chance, unseren Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie zu leisten. Lassen Sie die Gastronomie mit ihren Hygienekonzepten und sicheren Räumen für die Bevölkerung offen". Nachdem die weiteren Maßnahmen offiziell bekannt gegeben wurden, äußerten sich auch verschiedene Landesverbände der Dehoga. In einem offenen Brief zitiert der Bayerische Dehoga-Landesverband RKI-Präsident Wieler. Dieser äußerte, dass es einen Zusammenhang zwischen den Ansteckungen und privaten Feiern und Zusammenkünften mit Freunden gebe. Der Dehoga Bayern schreibt weiter: "Um die Pandemie zu bekämpfen, muss entschlossen und konsequent gehandelt werden. Aber man muss dies mit den richtigen Maßnahmen machen. Die Ergebnisse der Bund-Länder-Konferenz bezüglich eines Lockdowns 'light' entbehren nunmehr jeglicher Grundlage. Die angedachten Maßnahmen sind willkürlich, nicht nachvollziehbar und vollkommen unverhältnismäßig." Angela Inselkammer und Dr. Thomas Geppert, Präsidentin und Landesgeschäftsführer des Dehoga Bayern, wünschen sich als Unterzeichner des offenen Briefs: "Statt ständigen Alarmismus braucht es Zuversicht und Hoffnung. Wir dürfen nicht leichtsinnig sein, müssen aber anfangen, mit Umsicht und Vorsicht mit dem Virus leben zu lernen. Dazu gehört auch, den sicheren Betrieb mit funktionierenden Hygienekonzepten aufrechtzuerhalten." Der Dehoga prüft außerdem rechtliche Schritte gegen den Beschluss von Bund und Ländern. Das kündigte Sachsen-Anhalts Dehoga-Chef Michael Schmidt am Mittwochabend im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur an. „Es ist eine große Enttäuschung, das ist wirklich dramatisch für uns. Wir sind nicht der Treiber der Pandemie.“ Klagen können nur Gastronomen selbst. Die Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges ließ am Abend in der ARD verlauten, dass sich schon Mitglieder gemeldet hätten, die klagen wollten.